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ETF Steuern verstehen: Freistellungsauftrag, Vorabpauschale 2024 einfach erklärt

Lesezeit 6 min.

Lektoriert vonDaniel Wenz
Überprüft durchDennis Groß
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Zugegeben, das Thema Steuern ist bei vielen Anlegern nicht sehr beliebt. Erstens mindern Steuern die Rendite. Zweitens sind die zu beachtenden Gesetze meist sehr kompliziert. Außerdem hat sich mit der neuerdings geltenden Vorabpauschale einiges geändert.

Damit du hier den Überblick behältst, haben wir diesen ETF-Steuer-Guide für 2024 verfasst. Wir erklären dir die allgemeinen Besteuerungsgrundlagen, die Investmentsteuerreform von 2018, und wie du mit dem Freistellungsauftrag Steuern sparen kannst. Außerdem erklären wir den Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETF aus einer steuerlichen Perspektive.

ETF-Steuern: Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Ausschüttungen und Kursgewinne eines ETF fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Du kannst seit 2023 bis zu 1.000 € an Kapitalerträgen erwirtschaften, die du nicht versteuern musst, sofern du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
  • Für Ehepaare ist sogar ein Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 2.000 € möglich.
  • Vor der Investmentsteuerreform im Jahre 2018 waren thesaurierende ETF unter Steueraspekten rentabler als ausschüttende.
  • Seit der Investmentsteuerreform 2018 hängt es sehr von der individuellen Situation ab, ob ein ausschüttender oder ein thesaurierender ETF besser ist.
  • In unserem ETF-Sparplan-Vergleich findest du die besten Anbietern, um sicher und kostengünstig in ETFs zu investieren.

1. Welche Steuern fallen bei ETF an? Grundlagen der ETF Besteuerung

Bist du in einen ETF investiert, fallen kurz- oder langfristig verschiedene Arten von Steuern an. Diese anfallenden Steuern sind:

Die drei wichtigsten Steuerarten bei Exchange Traded Funds

  • Kapitalertragsteuer: Auch Abgeltungssteuern genannt. Sowohl Kursgewinne des ETF, als auch vom ETF ausgeschüttete Dividenden unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die Kapitalertragsteuer beträgt aktuell 25 %.
  • Solidaritätszuschlag: Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer fällt der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 % der zu zahlenden Kapitalertragsteuer.
  • Kirchensteuer: Diese Steuer fällt nur dann an, wenn du Mitglied in einer Religionsgemeinschaft bist. Ihr Prozentsatz hängt vom Bundesland ab und sie wird auf die Abgeltungssteuer erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8 % der Kapitalertragsteuer, in anderen Bundesländern bei 9 %.

Um Kapitalertragsteuern zu zahlen, musst du nicht selbst aktiv werden. Dein Depotanbieter führt sie automatisch an das Finanzamt ab. Dasselbe gilt für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

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Neben diesen 3 wichtigsten Steuerarten bei ETF gibt es noch zwei weitere Steuern, die in besonderen Fällen anfallen können. Diese sind die Quellensteuer und die Vorabpauschale.

Zwei zusätzliche Steuerarten in besonderen Fällen bei ETF

  • Die Vorabpauschale ist nur bei thesaurierenden ETF relevant. Es handelt sich um eine Art fiktive Steuer auf Gewinne speziell bei thesaurierenden ETFs.
  • Die Quellensteuern fällt ebenfalls nur unter speziellen Bedingungen an, nämlich bei ausländischen ETF und ausländischen Dividenden. Die Quellensteuer wird direkt auf der Fondsebene, sprich vom ETF-Emittenten, abgerechnet. Somit sind deine ausgeschütteten Dividenden bereits um die Quellensteuer reduziert.
ETF-Steuern: Zusammenfassung der Steuer-Arten und geltenden Prozentsätze
SteuerWann relevantProzentsatz
Kapitalertragssteuer ("Abgeltungssteuer")Fällt immer an25 % der Dividenden und Kursgewinne
SolidaritätszuschlagFällt immer an5,5 % der Kapitalertragssteuer
Kirchensteuer Fällt für Kirchenmitglieder immer an8 oder 9 % der Kapitalertragssteuer
VorabpauschaleFällt nur bei thesaurierenden ETF anvon Jahr zu Jahr unterschiedlich. Abhängig von ETF-Wert, Basiszins und Teilfreistellung.
QuellensteuerFällt nur bei ausländischen Dividenden und ETF-Erträgen anvariiert je nach Herkunftsland der Erträge. Kann wegen Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.

2. Worauf und wann fallen Steuern bei ETF an?

Generell lässt sich auf dem Kapitalmarkt und bei ETF-Investments häufig zwischen drei Ereignissen unterscheiden, bei denen Steuern anfallen. Im Folgenden möchten wir sie dir kurz vorstellen.

Diese Ereignisse sind zu versteuern bei ETF

Nicht nur beim Verkauf gibt es eine Steuer auf ETF

Bei einem ETF kommt es beim Verkauf zu realisierten Kursgewinnen. Daraus ergibt sich (analog zu Aktien und Anleihen) für dich eine Besteuerung von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Aber auch wenn der ETF dir Erträge ausschüttet, musst du Steuern in dieser Höhe zahlen.

Zusätzlich ist die Besteuerung eines ETF etwas komplizierter als bei etwa Aktien. Ein ETF kauft für dich nämlich meist Aktien oder Anleihen und verwahrt sie im Portfolio. Falls er dadurch Dividenden von den Portfolio-Unternehmen erhält, können auf der ETF-Ebene auch Steuern anfallen.

Wenn dir der Indexfonds anschließend diese Dividenden ausschüttet oder du Kursgewinne durch den Verkauf von ETF-Anteilen generierst, musst du nochmals Steuern zahlen.

Teilfreistellung soll eine Doppelbesteuerung vermeiden

Somit gibt es also Erträge und Steuern auf der ETF-Ebene, als auch auf der Anleger-Ebene. Folglich kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Sowohl auf Anleger-Ebene als auch auf ETF-Ebene sind dann Abgaben zu leisten.

Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, existiert die sogenannte Teilfreistellung. Du musst folglich nicht auf die gesamten Erträge eines ETF Steuern zahlen, sondern nur auf einen Teil.

Die Teilfreistellung bei ETF ist eine steuerliche Regelung, die Anleger von einer Doppelbesteuerung aufgrund von Steuern auf der Fondsebene entlasten soll. Ein Teil der ETF-Erträge wird daher von der Besteuerung befreit.

Von den Kapitalerträgen, die du aus einem ETF erhältst, wird ein bestimmter Prozentsatz steuerfrei gestellt, der restliche Teil unterliegt der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Die Höhe der Teilfreistellung hängt davon ab, in welche Anlageklasse der ETF investiert.

Art des ETFZusammensetzungTeilfreistellungsgrenze
Aktien-ETFmehr als 51 % Aktien30 %
Immobilien-ETFmehr als 51 % Immobilien60 %
Misch-ETFweniger als 25 % Aktien15 %
mehr als 25 % Aktien0 %
Aktuelle Teilfreistellungsgrenzen (Stand: Dezember 2024)

Die Teilfreistellung gilt auch bei synthetischen Swap ETFs, die die Wertpapiere nicht tatsächlich physisch im Portfolio halten, sofern die Mindestanforderungen an die Anlageklassen (etwa mehr als 51 % Aktienanteil) erfüllt sind. Gemessen wird dies anhand des vom ETF replizierten Referenzindex.

ETF Gewinne versteuern: Beispiel-Rechnung mit Teilfreistellung

Als Beispiel betrachten wir einen Aktien-ETF. Er muss bereits Steuern zahlen, wenn er Dividenden erhält. Diese Steuern fallen auf ETF-Ebene an. Nun nehmen wir an, du kaufst einen solchen ETF für 100 € und verkaufst ihn für 200 €.

Dann hast du zwar Kursgewinne von 100 € erwirtschaftet, aber für die Berechnung deiner Steuer werden nur Erträge von 70 € angenommen, da 30 % aufgrund der Teilfreistellung steuerfrei sind. Demzufolge zahlst du 17,50 € Kapitalertragsteuer.

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3. ETF Steuer optimieren: Freibetrag einrichten

Nun kommen wir zum spannenden Teil: Wie kannst du Steuern bei ETF optimieren und sparen? Hier ist der Freistellungsauftrag zentral.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Jeder Anleger und Sparer hat aufgrund des Sparerpauschbetrags einen Freibetrag auf seine Gewinne, den er nicht versteuern muss. Diesen kannst du nutzen, indem du einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank bzw. Bank einrichtest.

Ledige haben eine Freibetragsgrenze von 1.000 €. Zusammenveranlagten Ehepartnern und Lebenspartnern steht bei Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages ein Freibetrag von 2.000 € zu.

Hier geht’s zum Freistellungsauftrag bei Scalable Capital.

Sofern du mehrere Depotanbieter oder Bankkontos hast, solltest du den Sparerpauschbetrag klug verteilen. Als Beispielfall nehmen wir an, du erwartest bei deinem Hauptdepot Erträge von 700 € und bei deinem Nebendepot nur Kapitalerträge von rund 50 €.

In dem Falle wäre es nicht sinnvoll, den Sparerpauschbetrag gleichmäßig aufzuteilen. Dann müsstest du nämlich Kapitalertragsteuern für dein Hauptdepot zahlen. Sinnvoller wäre es, bei deinem Hauptdepot einen Freistellungsauftrag von beispielsweise 800 € einzureichen. Anschließend blieben dir noch 200 € des Sparerpauschbetrages für dein Nebendepot.

In einigen Fällen lohnt sich eine Steuererklärung

Wenn du den Sparerpauschbetrag ungünstig auf deine Depots aufgeteilt hast, können dadurch Kapitalertragsteuern anfallen. Allerdings kannst du dir diese zurückzahlen lassen. Dafür musst du all deine Kapitalerträge bei deiner Einkommensteuererklärung angeben. Falls sie unter 1.000 € liegen, erhältst du gezahlte Steuern zurück.

Dasselbe gilt, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Auch dann lohnt sich eine Einkommensteuererklärung, sofern du Kapitalertragsteuer gezahlt hast. Nach deren Abgabe wird nämlich deine Steuerschuld für die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz berechnet. Die zu viel gezahlten Steuern erstattet dir das Finanzamt.

4. Die Investmentsteuerreform von 2018: Das hat sich geändert für ETF

Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von Fonds, inklusive ETFs, in Deutschland vereinfacht und verändert. Seit der Steuerreform werden alle Arten von ETFs gleichbehandelt. Dadurch wurde die Besteuerung von ETFs wesentlich vereinfacht.

Wir erklären dir, welche Auswirkungen das auf dich heute in 2024 hat und geben dir eine Zusammenfassung der Veränderungen durch die steuerliche Reform bei ETF.

Vor und nach der Steuerreform 2018

  • Die alte Regelung vor 2018:

    Fonds und ETF selbst waren steuerfrei, aber die Erträge auf Anleger-Ebene, sprich Dividenden, Zinsen und Kursgewinne, wurden vollständig besteuert.

    Für thesaurierende Fonds, die Dividenden direkt auf Fondsebene reinvestieren, war die steuerliche Handhabung komplizierter. Anleger mussten thesaurierte Erträge selbst in ihrer Steuererklärung angeben, was oft fehleranfällig war.

  • Die neue Regelung nach der Reform seit 2018:

    Die Reform führte ein zweistufiges Besteuerungssystem ein, nämlich eine Besteuerung auf Fondsebene und eine Besteuerung auf Anlegerebene. Der ETF selbst zahlt jetzt eine pauschale Körperschaftsteuer von 15 % auf inländische Erträge wie Dividenden und Immobilienerträge. Für Anleger bedeutet das: Ein Teil der Steuer wird schon direkt vom Fonds bzw. ETF abgeführt.

    Als Anleger zahlst du weiterhin Steuern auf Kapitalerträge, allerdings mit einigen Neuerungen. Es gibt nun Teilfreistellungen, das heißt, ein Teil der Erträge wird steuerfrei gestellt, um die Besteuerung auf Fondsebene auszugleichen.

    Zudem wurde die Vorabpauschale eingeführt. Für thesaurierende Fonds wird jährlich eine kleine fiktive Steuer berechnet, anstatt alle Erträge erst beim Verkauf zu versteuern. Außerdem werden in- und ausländische Fonds seitdem gleich besteuert.

Die Auswirkungen auf die Steuer bei ETF

Mit der Investmentsteuerreform von 2018 wurde also die einst komplizierte Besteuerung bei Fonds und ETF vereinfacht. Alle ETF werden jetzt gleich besteuert, egal ob inländisch oder ausländisch. Die komplizierte Besteuerung von thesaurierenden ETF wurde durch die Vorabpauschale ersetzt. Die eingeführte Teilfreistellung mindert die Steuerlast und durch die neue Vorabpauschale könnten die Steuern auf Gewinne bei thesaurierenden ETF nicht mehr langfristig aufgeschoben werden. Bei ausschüttenden ETF gibt es keine Vorabpauschale.

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5. Ist ein thesaurierender oder ein ausschüttender ETF besser für Steuern?

Lange galt es, dass es neben dem Freistellungsauftrag eine zweite Möglichkeit gibt, Steuern zu sparen: Wenn du einen thesaurierenden anstelle eines ausschüttenden ETF kaufst.

Dadurch kommt es zu keinen Dividendenausschüttungen direkt an die Anleger. Und die Kursgewinne wurden erst beim Verkauf der ETF-Anteile besteuert. Eine beliebte Strategie war es daher, thesaurierende ETFs langfristig zu halten und die Steuerlast so lange wie möglich hinauszuschieben. Gilt das immer noch seit der Investmentreform 2018?

Die Investmentsteuerreform veränderte die Steuerregelungen bei thesaurierenden ETF

Seit der Gesetzgeber die Investmentsteuerreform beschlossen hat, können die Kursgewinne eines thesaurierenden ETF wie Ausschüttungen behandelt werden. Dementsprechend fallen auch auf sie Steuern an. Aufgrund der Vorabpauschale zahlen Anleger Steuern auf fiktive Gewinne, auch wenn der ETF keine Ausschüttungen vornimmt. Die Steuer wird jedoch auf spätere Kursgewinne angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Am Ende des Jahres prüft dein Depotanbieter, welche Kurssteigerungen dein ETF innerhalb des Jahres verzeichnet hat und berechnet dir darauf die Kapitalertragsteuer. Folglich verschwindet der Vorteil thesaurierender ETF. Der Kursgewinn des thesaurierenden ETF wird als sogenannter Basisertrag bezeichnet. Für ihn zieht dir dein Depotanbieter genauso zu zahlende Steuern ab wie bei den Dividendenzahlungen von ausschüttenden ETF.

  • Es gibt keine großen Unterschiede mehr in der Besteuerung von ausschüttenden und thesaurierenden ETFs. Eine Steuerstundung in dem Umfang wie vor 2018 ist nicht mehr möglich.
  • Durch die Vorabpauschale ist jedoch der Vorteil eines thesaurierenden ETF geringer geworden. Wenn du regelmäßig Erträge erhalten möchtest, scheint nicht mehr viel gegen einen ausschüttenden ETF zu sprechen. Daher nimmt die Bedeutung anderer Aspekte zu, mit denen du beim ETF-Kauf Geld sparen kannst. So solltest du etwa auf die Kosten bei ETF achten.
  • Auch wichtig ist, dass du ETF bei einem günstigen Depotanbieter kaufst. Durch die richtige Wahl des Anbieters kannst du dir nämlich viele Ordergebühren sparen. Deshalb haben wir dir einen Depotvergleich erstellt, mit dem du den für dich günstigsten Depotanbieter finden kannst. Sofern du mittels Sparplan investierst, bieten wir einen gesonderten Depotvergleich, um das beste Sparplan Depot zu finden.

Steuern sparen mit ausschüttenden ETF noch geringfügig möglich: Stellst du einen Freistellungsauftrag ein, werden damit keine Steuern auf Dividenden abgeführt, solange Sie unter der Grenze von 1000 bzw. 2000 Euro bleiben.

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Beispiel zu Steuern ausschüttender und thesaurierender ETFs

Zur Veranschaulichung möchten wir dir in folgender Tabelle ein Beispiel zur Besteuerung bei ETFs geben. Hierfür vergleichen wir verschiedene ETF und weisen die zu zahlende Steuer aus. Wir nehmen an, dass keine Kirchensteuer zu zahlen ist. Außerdem enthalten die genannten ETF weniger als 25 % Aktien, sodass es zu keiner Teilfreistellung kommt.

ETFKurs am 01.01.2024Kurs am 31.12.2024KursgewinnAusschüttungen innerhalb des JahresHöchstwert des BasisertragesBasisertragVorabpauschaleZu zahlende Steuer
ETF 1100130300 (thesaurierend)1,7851,7851,785ca. 0,47
ETF 210010110 (thesaurierend)1,785110,26375
ETF 310090-100 (thesaurierend)1,7850, da -10<000
ETF 410010445 (ausschüttend)1,7851,7850, da 1,785-5<00
Beispiel zu Basisertrag und Vorabpauschale (Werte in Euro)

6. Fazit: Einen Freistellungsauftrag anzulegen hilft dabei, auch bei ETF Steuer zu sparen.

Wenn du ETF kaufen und verkaufen willst, solltest du die Steuern im Blick haben. Sowohl auf deine realisierten Kursgewinne als auch auf Ausschüttungen fallen sie an. Das mindert deine Rendite.

  • Du kannst bei all deinen Depotanbietern und Banken einen Freistellungsauftrag von insgesamt bis zu 1.000 € einreichen. In dieser Höhe darfst du Erträge erwirtschaften, ohne dass Steuern fällig sind. Bei Ehepaaren ist sogar ein Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt bis zu 2.000 € erlaubt.
  • Früher galten thesaurierende ETF unter Steueraspekten als sinnvoller. Allerdings gab es im Jahr 2018 die Investmentsteuerreform und seitdem ist der Vorteil thesaurierender ETF deutlich geringer geworden.
  • Kosten sparen kannst du neben Steuern optimieren durch die Auswahl einer günstigen Depotbank und eines günstigen ETF.
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7. FAQ - Häufige Fragen zu Steuern bei ETF

Sebastian Rau
Sebastian Rau
Gründer
Über den Autor
Ich bin Sebastian, einer der Mitgründer von Finanzwissen. Nach meinem dualen Studium in der Automobilbranche bin ich zu einer der größten Automobilbanken Deutschlands gewechselt. Im Zuge meiner Karriere konnte ich ein fundiertes Wissen über Finanzen und Investitionen entwickeln. Heute investiere ich vor allen Dingen in Immobilien, Aktien und Kryptowährungen und möchte mein Wissen weitervermitteln.

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