ETF & Steuern: Wann muss ich welche Steuern zahlen?
Zugegeben, das Thema Steuern ist bei vielen Anlegern nicht sehr beliebt. Erstens mindern Steuern die Rendite. Zweitens sind die zu beachtenden Gesetze meist sehr kompliziert. Damit du hier den Überblick behältst, möchten wir dir in folgendem Artikel nützliche Informationen rund um ETF-Steuern geben. So weißt du genau Bescheid, welche Steuern bei Kauf, Verkauf und während der Halteperiode eines ETF anfallen.
1. Welche Steuern fallen bei ETF an?
Als Besitzer eines ETFs können Kapitalertragsteuer sowie Kirchensteuer anfallen. Zudem hat für dich der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe Relevanz. Folgende Übersicht stellt die drei genannten Abgabearten genauer vor.
- Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent. Wenn dein ETF Erträge erwirtschaftet, musst du demgemäß 25 Prozent Steuern auf die Erträge zahlen.
- Solidaritätszuschlag: Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer fällt der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 Prozent der zu zahlenden Kapitalertragsteuer. Daher musst du insgesamt 25+0,055*25 = 26,375 Prozent Abgaben auf deine Kapitalerträge zahlen.
- Kirchensteuer: Sofern du Mitglied in einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bist, kann noch die Kirchensteuer zu deinen Abgaben hinzukommen. Zum Beispiel müssen Mitglieder der evangelischen oder der römisch-katholischen Kirche sie zahlen. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8 % der Kapitalertragsteuer und in anderen Bundesländern bei 9 %.
Um Kapitalertragsteuern zu zahlen, musst du nicht selbst aktiv werden. Dein Depotanbieter führt sie automatisch an das Finanzamt ab. Dasselbe gilt für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
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2. Worauf fallen Steuern bei ETF an?
Generell lässt sich auf dem Kapitalmarkt häufig zwischen drei Ereignissen unterscheiden, bei denen Steuern anfallen. Im Folgenden möchten wir sie dir kurz vorstellen.
Wann sind Steuern fällig, wenn du in einen ETF investierst?
Bei einem ETF kann es wie bei anderen Wertpapieren zu realisierten Kursgewinnen kommen. Daraus ergibt sich analog zu Aktien und Anleihen eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Auch wenn der ETF dir Erträge ausschüttet, musst du Steuern in dieser Höhe zahlen. Die Ausschüttungen eines ETF werden nämlich wie Dividendenzahlungen von Aktien oder Kuponzahlungen von Anleihen behandelt.
Allerdings ist die Besteuerung eines ETF etwas komplizierter als bei anderen Wertpapieren. Ein ETF kauft für dich nämlich meist Aktien oder Anleihen und verwahrt sie. Falls er dadurch Erträge wie Dividenden erhält, können auf ETF-Ebene Steuern anfallen.
Wenn dir der Fonds anschließend seine Erträge ausschüttet oder du Kursgewinne durch seinen Verkauf generierst, musst du in Form der Kapitalertragsteuer nochmals Steuern zahlen. Folglich kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Sowohl auf Anlegerebene als auch auf ETF-Ebene sind dann Abgaben zu leisten. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, existiert die sogenannte Teilfreistellung. Du musst folglich nicht auf die gesamten Erträge eines ETF Steuern zahlen, sondern nur auf einen Teil.
Die Teilfreistellung bei Steuern unterscheidet zwischen verschiedenen Fondstypen
Die beschriebene Doppelbesteuerung eines Fonds ergibt sich vor allem bei Aktienfonds und Immobilienfonds. Zudem steigt ihre Relevanz, wenn die ETF-Anbieter viele Erträge aus dem Ausland erhalten. Dementsprechend hängt die Höhe der Teilfreistellung vom genauen Fondstyp ab. Folgende Tabelle stellt den freigestellten Betrag einzelner Fonds dar. Sie bezieht sich sowohl auf klassische Fonds als auch auf ETF.
Fonds | Freigestellter Betrag |
---|---|
Mischfonds (25 bis 50 Prozent Aktien) | 15 Prozent der erwirtschafteten Erträge |
Aktienfonds (mindestens 50 Prozent Aktien) | 30 Prozent der erwirtschafteten Erträge |
Immobilienfonds mit vorwiegend inländischen Liegenschaften | 60 Prozent der erwirtschafteten Erträge |
Immobilienfonds mit vorwiegend ausländischen Liegenschaften | 80 Prozent der erwirtschafteten Erträge |
Als Beispiel betrachten wir einen Aktien-ETF. Er muss bereits Steuern zahlen, wenn er Dividenden erhält. Diese Steuern fallen auf ETF-Ebene an. Nun nehmen wir an, du kaufst einen solchen ETF für 100 € und verkaufst ihn für 200 €. Dann hast du zwar Kursgewinne von 100 € erwirtschaftet, aber für die Berechnung deiner Steuer werden nur Erträge von 70 € angenommen. Demzufolge zahlst du 70*0,25 = 17,50 € Kapitalertragsteuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
3. Freibetrag bei Kapitalanlagen: Steuern optimieren
Falls du keine Steuern auf deine Kapitalerträge zahlen möchtest, gibt es hier den Freibetrag. Um von diesem zu profitieren, kannst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Depotanbieter einreichen. Hier gibst du einen bestimmten Betrag an und in der Höhe des genannten Betrages darfst du Kapitalerträge erwirtschaften, ohne dass dein Depotanbieter darauf Steuern berechnet.
Allerdings kannst du die Höhe deines Freistellungsauftrages nicht beliebig wählen. Bei all deinen Depotanbietern und Banken ist insgesamt ein Freistellungsauftrag bis zu 1.000 € erlaubt. Somit stehen dir 1.000 € an Kapitalerträgen zu, ohne dass du Steuern zahlen musst. Dieser Betrag wird als sogenannter Sparerpauschbetrag bezeichnet. Für Ehepaare beträgt er 2.000 €.
Sofern du mehrere Depotanbieter hast, solltest du den Sparerpauschbetrag klug verteilen. Als Beispielfall nehmen wir an, du erwartest bei deinem Hauptdepot Erträge von 700 € und bei deinem Nebendepot nur Kapitalerträge von rund 50 €. In dem Falle wäre es nicht sinnvoll, den Sparerpauschbetrag gleichmäßig aufzuteilen. Dann müsstest du nämlich Kapitalertragsteuern für dein Hauptdepot zahlen. Sinnvoller wäre es, bei deinem Hauptdepot einen Freistellungsauftrag von beispielsweise 800 € einzureichen. Anschließend blieben dir noch 200 € des Sparerpauschbetrages für dein Nebendepot.
Wenn du den Sparerpauschbetrag ungünstig auf deine Depots aufgeteilt hast, können dadurch Kapitalertragsteuern anfallen. Allerdings kannst du dir diese zurückzahlen lassen. Dafür musst du all deine Kapitalerträge bei deiner Einkommensteuererklärung angeben. Falls sie unter 1.000 € liegen, erhältst du gezahlte Steuern zurück.
Dasselbe gilt, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Auch dann lohnt sich eine Einkommensteuererklärung, sofern du Kapitalertragsteuer gezahlt hast. Nach deren Abgabe wird nämlich deine Steuerschuld für die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz berechnet. Die zu viel gezahlten Steuern erstattet dir das Finanzamt.
4. Ist ein thesaurierender oder ein ausschüttender ETF besser?
Neben dem Freistellungsauftrag gibt es noch eine zweite Möglichkeit, Steuern zu sparen. Wenn du einen ETF kaufen willst, stehst du häufig vor der Wahl, ob du einen ausschüttenden oder einen thesaurierenden ETF erwirbst. Bei dieser Wahl solltest du Steueraspekte berücksichtigen. Deshalb möchten wir im Folgenden der Frage nachgehen, ob ein ausschüttender oder ein thesaurierender ETF besser ist. Dafür erörtern wir zuerst nochmals detaillierter den Aspekt, wann bei einem ETF Steuern zu zahlen sind.
Wann muss ich Steuern auf ETF zahlen?
Wie bereits dargestellt gibt es bei einem ETF zwei Ereignisse, wann Steuern fällig sind. Einerseits musst du Steuern zahlen, wenn der ETF dir Erträge ausschüttet. Andererseits sind beim Verkaufen eines ETF Steuern abzugeben, sofern du Kursgewinne realisiert hast.
Dies führte lange Zeit dazu, dass ein thesaurierender ETF in vielen Fällen besser als ein ausschüttender ETF war. Beim thesaurierenden ETF kam es nämlich zur Steuerstundung. Sie möchten wir dir anhand eines Beispiels erklären.
Beispiel: Wieso ein thesaurierender ETF unter Steueraspekten sinnvoller sein kann
Du kaufst zwei Anleihen-ETF für jeweils 50 Euro. ETF A ist thesaurierend, wohingegen ETF B Erträge ausschüttet. Innerhalb des ersten Jahres stehen dir bei beiden ETF jeweils Kuponzahlungen von 10 € zu. ETF A kauft von diesem Betrag neue Anleihen. ETF B hingegen schüttet ihn dir aus. Darauf fallen Steuern an.
Somit erhältst du nur circa 7,36 € als Ausschüttung von ETF B. Falls du den Betrag nicht benötigst, wirst du ihn vermutlich erneut anlegen wollen, um eine Verzinsung zu erhalten. Allerdings kannst du hier nur 7,36 € zusätzlich zur bisherigen Anlage investieren. Bei ETF A sind es 10 €, die vom ETF-Anbieter für dich zusätzlich angelegt werden.
Folglich wäre es sinnvoll gewesen, ausschließlich in ETF A zu investieren. Dadurch wären vorerst keine Steuern angefallen und die erhaltenen Kuponzahlungen wären komplett neu angelegt worden. Sofern du langfristig anlegst, scheinen thesaurierende ETF also vorteilhaft. Das beschriebene Phänomen der Steuerstundung tritt nämlich jedes Jahr auf.
Die Investmentsteuerreform 2018 veränderte die Regelungen zu ETF-Steuern
Damit thesaurierende ETF keinen Vorteil mehr haben, hat der Gesetzgeber die Investmentsteuerreform beschlossen, welche im Jahre 2018 in Kraft trat. Seitdem können die Kursgewinne eines ETF wie Ausschüttungen behandelt werden. Dementsprechend fallen auch auf sie Steuern an.
Am Ende des Jahres prüft dein Depotanbieter nämlich, welche Kurssteigerungen dein ETF innerhalb des Jahres verzeichnet hat und berechnet dir darauf die Kapitalertragsteuer. Folglich verschwindet der Vorteil thesaurierender ETF. In unserem Beispiel hätte ETF A nämlich durch die einbehaltenen 10 € einen Kursgewinn aufgewiesen. Dieser Kursgewinn wird als sogenannter Basisertrag bezeichnet. Für ihn zieht dir dein Depotanbieter genauso zu zahlende Steuern ab wie bei den Ausschüttungen von ETF B.
Die Steuern, welche du am Ende des Jahres auf die Kursgewinne eines ETF bezahlst, werden dir beim Verkauf angerechnet. Hierzu möchten wir dir ein kurzes Beispiel geben. Innerhalb des Jahres 2023 steigt der Wert eines ETF von 100 auf 101 Euro. Am Jahresende musst du auf diesen Kursgewinn Steuern zahlen. Wenn du den ETF nun am 09.01.2024 für 104 Euro verkaufst, dann werden die Steuern nur noch für einen Kursgewinn von 3 Euro berechnet. Es kommt folglich zu keiner Doppelbesteuerung.
Allerdings gibt es trotzdem noch einen Vorteil an thesaurierenden ETF. Der Basisertrag ist nämlich nach oben begrenzt. Den Höchstwert des Basisertrages kannst du mit folgender Formel berechnen.
Der Basiszinssatz wird vom Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu veröffentlicht. Für 2023 beträgt er 2,55 %. Wenn dein ETF folglich am Jahresanfang einen Kurs von 100 Euro aufwies, liegt im Jahr 2023 der Basisertragshöchstwert bei 100*0,7*0,0255 = 1,785 Euro. Höchstens auf diesen Betrag kann dir Kapitalertragsteuer berechnet werden. Falls du nicht kirchensteuerpflichtig bist, ergibt das eine Steuerschuld von 0,26375*1,785 ≈ 0,47 Euro.
Sofern der Kursgewinn des ETF im Jahre 2023 jedoch unter dem Basisertrag liegt, wird deine zu zahlende Steuer auf den Kursgewinn berechnet. Als Beispiel nehmen wir an, der Kursgewinn beträgt nur 1,50 Euro und befindet sich damit unter dem Höchstwert des Basisertrages. Dann musst du 1,5*0,26375 ≈ 0,40 Euro Steuern zahlen.
Für ausschüttende ETF bestimmt die Vorabpauschale über die Steuerschuld
Ebenso für ausschüttende ETF ist der Basisertrag relevant. Hier allerdings werden zur Ermittlung der sogenannten Vorabpauschale noch die innerhalb des Jahres bereits getätigten Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen. Bei thesaurierenden ETF entsprechen sich Basisertrag und Vorabpauschale. Bei ausschüttenden ETF hingegen gibt es einen Unterschied. Deine zu zahlende Steuer wird hier auf die Vorabpauschale und nicht auf den Basisertrag berechnet.
Demzufolge ist die Vorabpauschale bei ausschüttenden ETF meist gering. Oft überschreiten die bereits getätigten Ausschüttungen sogar den Basisertrag. Da die Vorabpauschale nicht negativ werden kann, nimmt sie dann den Wert 0 an und es fallen keine Steuern an.
Die geringere Vorabpauschale bei ausschüttenden ETF kompensiert, dass der Anleger hier bereits auf die Ausschüttungen Steuern zahlen musste. Dies kommt ihm am Jahresende in Form einer niedrigeren Vorabpauschale zugute. Dementsprechend schwindet der Nachteil ausschüttender ETF durch die Investmentsteuerreform.
Beispiel zu Steuern ausschüttender und thesaurierender ETF
Weil die Berechnung von ETF-Steuern seit der Investmentsteuerreform sehr kompliziert ist, möchten wir dir in folgender Tabelle noch ein kurzes Beispiel geben. Hierfür vergleichen wir verschiedene ETF und weisen die zu zahlende Steuer aus. Wir nehmen der Einfachheit wegen an, dass keine Kirchensteuer zu zahlen ist. Außerdem enthalten die genannten ETF weniger als 25 Prozent Aktien, sodass es zu keiner Teilfreistellung kommt.
ETF | Kurs am 01.01.2023 | Kurs am 31.12.2023 | Kursgewinn | Ausschüttungen innerhalb des Jahres | Höchstwert des Basisertrages | Basisertrag | Vorabpauschale | Zu zahlende Steuer |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
ETF1 | 100 | 130 | 30 | 0 | 1,785 | 1,785 | 1,785 | ca. 0,47 |
ETF2 | 100 | 101 | 1 | 0 | 1,785 | 1 | 1 | 0,26375 |
ETF3 | 100 | 90 | -10 | 0 | 1,785 | 0, da -10<0 | 0 | 0 |
ETF4 | 100 | 104 | 4 | 5 | 1,785 | 1,785 | 0, da 1,785-5<0 | 0 |
Bei ETF 1 und ETF 2 muss der Anleger Steuern zahlen. Grund dafür sind die Kursgewinne. Für ETF 1 fallen jedoch nicht auf die kompletten Kursgewinne Steuern an, da der Basisertrag nach oben begrenzt ist.
ETF 3 weist Kursverluste auf und verursacht dementsprechend keine Steuerzahlungen. Auch für ETF 4 sind keine Steuern fällig. Hier wurden sie bereits für die Ausschüttung innerhalb des Jahres gezahlt.
Dein Freistellungsauftrag bezieht sich neben den Kapitalerträgen ebenso auf die Steuern, welche du für die Vorabpauschale zu zahlen hast. Dementsprechend sollte er hoch genug sein, um diesen Betrag abzudecken. Dadurch kannst du dir nämlich zu zahlende Steuern ersparen.
Durch die Investmentsteuerreform ist die Relevanz von ETF-Steuern für Anleger gesunken
Vor der Investmentsteuerreform waren Steuern bei ETF ein wichtiges Thema. Du solltest nämlich beim Kauf darauf achten, dass der ETF Gewinne thesauriert, anstatt sie auszuschütten. Dadurch konntest du Steuern sparen.
Durch die Vorabpauschale ist jedoch der Vorteil eines thesaurierenden ETF geringer geworden. Wenn du regelmäßig Erträge erhalten möchtest, scheint nicht mehr viel gegen einen ausschüttenden ETF zu sprechen. Daher nimmt die Bedeutung anderer Aspekte zu, mit denen du beim ETF-Kauf Geld sparen kannst. So solltest du etwa auf die Kosten bei ETF achten.
Besonders wichtig ist es, dass du ETF bei einem günstigen Depotanbieter kaufst. Durch die richtige Wahl des Anbieters kannst du dir nämlich viele Ordergebühren sparen. Deshalb haben wir dir einen Depotvergleich erstellt, mit dem du den für dich günstigsten Depotanbieter finden kannst. Sofern du mittels Sparplan investierst, bieten wir einen gesonderten Depotvergleich, um das beste Sparplan Depot zu finden.
5. Fazit: Einen Freistellungsauftrag anzulegen hilft dabei, auch bei ETF Steuern zu sparen.
Wenn du ETF kaufen und verkaufen willst, solltest du die Steuern im Blick haben. Sowohl auf deine realisierten Kursgewinne als auch auf Ausschüttungen fallen sie an. Das mindert deine Rendite.
Allerdings kannst du bei all deinen Depotanbietern und Banken einen Freistellungsauftrag von insgesamt bis zu 1.000 € einreichen. In dieser Höhe darfst du Erträge erwirtschaften, ohne dass Steuern fällig sind. Bei Ehepaaren ist sogar ein Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt bis zu 2.000 € erlaubt.
Früher galten thesaurierende ETF unter Steueraspekten als sinnvoller. Allerdings gab es im Jahr 2018 die Investmentsteuerreform und seitdem ist der Vorteil thesaurierender ETF deutlich geringer geworden. Folglich hast du durch die Wahl eines ETF weniger Chancen zur Steueroptimierung. Umso wichtiger ist nun die Einrichtung eines Freistellungsauftrags. Hierdurch kannst du nämlich die Steuerzahlungen auf deine erwirtschafteten Kapitalerträge verringern.
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