
Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente und startet am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Reformgesetz am 26. März 2026 verabschiedet. Privatanleger profitieren von mehr Renditechancen, staatlichen Zulagen und einer neuen Flexibilität bei der Auszahlung.
Überblick
Insgesamt kannst du bis zu 540 € jährlich an Zuschüssen von Staat bekommen.
Es gibt ein Standarddepot, was bei jedem Anbieter verfügbar sein muss und einen Kostendeckel von 1,00 % hat.
Das Altersvorsorgedepot steht künftig nicht mehr nur Arbeitnehmern offen. Auch Selbstständige können die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen.
Bereits laufende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Du kannst aber erwägen diese zu kündigen oder auszusetzen, da diese oft keine guten Renditen abwerfen.
Ab dem 1. Januar 2027 ist es nicht mehr möglich, neue Riester-Verträge nach altem Modell abzuschließen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Anlageform für die private Altersvorsorge. Im Kern ermöglicht es, steuerbegünstigt in Wertpapiere wie ETFs oder aktiv gemanagte Fonds zu investieren – ganz ohne die bisher verpflichtenden Beitragsgarantien. Das Kabinett hatte den entsprechenden Gesetzentwurf bereits am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Finanzausschuss des Bundestags stimmte kurz vor der finalen Abstimmung noch in entscheidenden Punkten nach.
Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann auch weiterhin auf Garantieprodukte zurückgreifen: Anbieter dürfen Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge anbieten.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die bisherige starre Grundzulage von 175 Euro wird durch eine flexible, beitragsabhängige Förderung ersetzt. Laut dem zuletzt geänderten Gesetzentwurf funktioniert die neue Förderung so:
- 50 Cent Zulage auf eigene Beiträge bis 360 Euro pro Jahr
- 25 Cent Zulage auf Beiträge von 360 bis 1.800 Euro pro Jahr
- Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr
Ab 2029 soll die Förderung für die ersten 1.200 Euro auf 35 Cent pro eingezahltem Euro steigen. Wer also jährlich bis zu 1.800 Euro einzahlt, holt das Maximum an staatlichem Zuschuss heraus.

Wer kann das neue Depot nutzen?
Eine wichtige Neuerung aus dem Änderungsantrag: Das Altersvorsorgedepot steht künftig nicht mehr nur Arbeitnehmern offen. Auch Selbstständige können die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen – ein Kreis, der bisher bei Riester weitgehend ausgeschlossen war. Zusätzlich werden Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus einbezogen.
Standardprodukt mit Kostendeckel – auch vom Staat
Für Anleger, die sich nicht selbst um die Produktauswahl kümmern möchten, wird ein sogenanntes Standarddepot eingeführt. Dieses muss bei jedem Anbieter verfügbar sein und unterliegt einem strikten Kostendeckel von 1,0 Prozent – im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der ursprünglich geplante Deckel von 1,5 Prozent auf Druck der SPD und von Verbraucherschützern gesenkt.
Neu und bemerkenswert: Auch ein staatlicher Träger darf künftig ein solches Standarddepot anbieten. Der öffentliche Anbieter muss dabei denselben Anforderungen gerecht werden wie private Konkurrenten.
Es ist also zu erwarten, dass alle Banken und auch Neobroker das Standarddepot, aber auch weitere Formen des Altersvorsorgedepot anbieten werden. In unserem Depot-Vergleich findest du jetzt schon die besten Anbieter, um in Aktien und ETF zu investieren.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bereits laufende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie können weiterhin bespart werden. Allerdings ist es ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich, neue Riester-Verträge nach altem Modell abzuschließen. Wer möchte, kann freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln.
Mehr Flexibilität bei der Auszahlung
Auch in der Auszahlungsphase ändert sich einiges. Neben der klassischen lebenslangen Rente werden künftig auch Zeitrenten möglich – also eine befristete Auszahlung über einen bestimmten Zeitraum. Das gibt Anlegern mehr Spielraum bei der persönlichen Finanzplanung im Ruhestand.
Die Frühstart-Rente für Kinder
Parallel zur Reform hat das Kabinett Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr sollen monatlich 10 Euro staatliche Förderung in ein eigenes Altersvorsorgedepot erhalten. Der erste Geburtsjahrgang, der profitiert, sind die 2020 geborenen Kinder – mit Auszahlungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Kritik und offene Fragen
Trotz breiter Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen. Die Ökonomieprofessorin Ulrike Malmendier von der University of California Berkeley bemängelte im Rahmen einer Bundestags-Anhörung, dass der Entwurf vor allem bildungsferne Haushalte nicht ausreichend erreiche – unter anderem wegen fehlender Automatismen beim Einstieg ins Standarddepot. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt sich skeptisch gegenüber dem staatlichen Anbieter, der nun als Wettbewerber für private Produktanbieter auftritt.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Das neue System startet offiziell am 1. Januar 2027. Bis dahin gilt es, die eigene Vorsorgesituation zu überprüfen:
- Bestehenden Riester-Vertrag analysieren: Lohnt sich ein Wechsel ins neue Depot?
- Sparbeitrag optimieren: Die neue Förderstruktur kann je nach Einzahlungsbetrag günstiger oder ungünstiger sein als bisher.
- Standarddepot oder eigene Produktwahl: Wer wenig Aufwand möchte, wird das günstige Standardprodukt bevorzugen.
- Selbstständige aufgepasst: Zum ersten Mal steht die staatlich geförderte Altersvorsorge auch Freiberuflern und Selbstständigen offen.

