Kleinunternehmerregelung 2024: Was ist ein Kleinunternehmen?
Wer ein Unternehmen gründet, wird zu Beginn noch keine riesigen Umsätze erzielen. Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, können Unternehmen auf die Kleinunternehmerregelung (KUR) zurückgreifen und somit keine Umsatzsteuer für ihre Leistungen berechnen.
Wir zeigen dir, was die Kleinunternehmerregelung ist, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um diese zu nutzen und ob sie wirklich sinnvoll für dich ist.
1. Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer von der Regelbesteuerung. Mit anderen Worten müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen.
Somit müssen Unternehmen, welche die Kleinunternehmerregelung wahrnehmen, keine Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung abgeben.
Allerdings müssen auch Kleinunternehmer die Vorsteuer, die Lieferanten in Rechnungen erheben, bezahlen. Zusätzlich ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich, sodass Unternehmen stets prüfen sollten, ob sich die Kleinunternehmerregelung wirklich für sie lohnt.
2. Wer darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Nun stellt sich die Frage, wer die Kleinunternehmerregelung überhaupt anwenden darf. Hier gibt der Gesetzgeber keinerlei Einschränkungen vor, sodass jede Rechtsform als Kleinunternehmer auftreten kann. Damit unterscheidet sich die Kleinunternehmerregelung auch vom Kleingewerbe.
Allerdings müssen für die Nutzung dieser Regelung einige Anforderungen erfüllt sein. Der Gesetzgeber hält im § 19 I UStG eine Umsatzgrenze von 22.000 € fest.
Solange diese Grenze nicht überschritten wird, findet die Kleinunternehmerregelung Anwendung. Steigt der Umsatz über 22.000 €, bleibt im laufenden Geschäftsjahr jedoch unter 50.000 €, muss der Unternehmer im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Regelbesteuerung wechseln.
Nachfolgend möchte ich dir noch zwei besondere Fälle vorstellen:
Die Kleinunternehmerregelung bei der Unternehmensgründung
Sobald du ein Unternehmen gründest, hast du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung auszuwählen.
Laut § 19 I UStG müssen hierfür allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im Gründungsjahr wird der erwartete Jahresumsatz unter 22.000 € betragen.
- Im darauffolgenden Geschäftsjahr darf der Umsatz 50.000 € nicht übersteigen.
Zu beachten ist hierbei, dass der Umsatz im ersten Jahr für das gesamte Geschäftsjahr zu berechnen ist.
Gehst du davon aus, dass du diese Grenze überschreitest, kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht wahrnehmen. Solltest du unerwarteterweise die 22.000 € Umsatz übersteigen, wird Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz berechnet.
Von der Regelbesteuerung auf die Kleinunternehmerregelung wechseln
Im Laufe einer Selbstständigkeit oder Unternehmung gibt es zahlreiche Phasen. Wachstum verläuft nicht linear und nicht selten gibt es Rücksetzer.
Als Unternehmer kann es vorkommen, dass man nach einigen Jahren kaum mehr signifikante Umsätze erzielt oder einen neuen Fokus sucht. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Umsätze im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen maximal 22.000 €.
- Umsätze im aktuellen Geschäftsjahr liegen unter 50.000 €.
- Der Verzicht der Kleinunternehmerregelung liegt mindestens 5 Jahre zurück.
Zusätzlich ist es sinnvoll, wenn du im laufenden Geschäftsjahr auch mit einem Umsatz von maximal 22.000 € rechnest, da ansonsten im Folgejahr der Wechsel zur Regelbesteuerung ansteht.
3. Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Bevor du die Kleinunternehmerregelung beantragst, solltest du schauen, ob sie sich für dich überhaupt lohnt.
Zwar ist die KUR eine bürokratische Entlastung für Unternehmen, zeitgleich verzichtest du auf einen der größten Vorteile eines Unternehmens, den Vorsteuerabzug.
In diesen Fällen solltest du die Regelbesteuerung wählen
Nehmen wir an, du gründest ein stationäres Unternehmen, etwa einen Friseursalon. Als neu gegründetes Unternehmen hast du noch keine Stammkunden, sodass deine Umsätze erst langsam steigen.
Zeitgleich musst du gerade zu Beginn viel Geld investieren. So benötigst du Einrichtung, Maschinen und Produkte. Nicht selten belaufen sich auf Anschaffungskosten vor den ersten Einnahmen auf 10.000 – 20.000 €.
Nutzt du die Regelbesteuerung, dann kannst du die Vorsteuer geltend machen. Somit schonst du deine Liquidität, musst im weiteren Verlauf jedoch regelmäßig Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
In diesen Fällen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung
Natürlich gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen sich die KUR für dich auszahlt. Angenommen, du gehst einer hauptberuflichen Tätigkeit nach und möchtest lediglich einen nebenberufliche Selbstständigkeit zum Geld verdienen.
Gerade, wer sich für eine Online-Verdienstquelle entscheidet, profitiert von der Kleinunternehmerregelung. So kannst du loslegen und musst dich nicht um die Umsatzsteuer kümmern. Zudem musst du schon etwas mehr Zeit investieren, um einen Umsatz von mehr als 22.000 € im Jahr zu erzielen.
Ein klassisches Beispiel für eine Tätigkeit, die prädestiniert für die Kleinunternehmerregelung ist, ist eine Autorentätigkeit. Für den Start benötigst du oftmals nur einen Computer, Wissen und eine kreative Ader.
Planst du generell deine Unternehmung nicht hauptberuflich auszuführen, ist die Kleinunternehmerregelung perfekt für dich geeignet.
Die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung im Überblick
Zusammenfassend können wir an dieser Stelle festhalten, dass sich die KUR in folgenden Fällen für dich lohnen kann:
- Du erbringst deine Leistungen gegenüber Privatkunden und erzielst einen Preisvorteil.
- Du hast keinen oder einen geringen Wareneinsatz.
- Du möchtest lediglich nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten.
- Langfristig möchtest du in deinem Hauptberuf verweilen und deine Selbstständigkeit nicht über 22.000 € erhöhen.
Nachfolgend einmal die daraus abzuleitenden Vor- und Nachteile im Überblick:
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Betriebskosten höher, da kein Vorsteuerabzug möglich
- Schlechtere Außenwirkung aufgrund Sonderregelung
- Im B2B-Geschäft ohne Preisvorteil
Zusammenfassend lässt sich hier festhalten, dass es einige Vor- und Nachteile gibt, die man gegeneinander abwiegen muss. Ob sich der Auftritt als Kleinunternehmer für dich lohnt, musst du eigenständig entscheiden.
4. So beantragst du die Kleinunternehmerregelung
Nun möchte ich dir zeigen, wie du zum Kleinunternehmer wirst. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Unternehmensgründung
- Im laufenden Geschäftsbetrieb
Nachfolgend stelle ich dir kurz beide Optionen vor.
Kleinunternehmerregelung bei der Gründung
Wenn du eine Selbstständigkeit aufnimmst oder ein Unternehmen gründest, musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Unter Punkt 7 musst du die Summe deiner Umsätze für das Gründungsjahr sowie das Folgejahr schätzen. Im folgenden Punkt kannst du die Kleinunternehmerregelung auswählen.
Den Fragebogen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Diesen kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt, deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer einsehen. Auch ELSTER führt ein digitales Formular.
Kleinunternehmen im laufenden Betrieb werden
Die zweite Möglichkeit, um Kleinunternehmen zu werden, ist die Beantragung der Kleinunternehmerregelung im laufenden Geschäftsbetrieb.
Hierbei solltest du wie folgt vorgehen:
- Umsätze prüfen: Prüfe, ob du im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 € erzielt hast und im laufenden Geschäftsjahr weniger als 50.000 € erwirtschaften wirst.
- Antrag beim Finanzamt stellen: Stelle einen formlosen Antrag an das Finanzamt mit der Bitte, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Das Finanzamt prüft deinen Antrag und informiert dich postalisch über die Entscheidung.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass du nicht nach Bedarf zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung wechseln kannst.
Hast du im Rahmen der Gründung die KUR nicht in Anspruch genommen, obwohl du die Voraussetzungen erfüllt hast, kannst du sie erst nach fünf Jahren anwenden. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kannst du zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
Auch in diesem Fall musst du ein formloses Schreiben an das Finanzamt verfassen, die anschließend deinen Antrag prüfen.
5. Kleinunternehmer müssen dies in Rechnungen angeben
Hat dir das Finanzamt die Kleinunternehmerregelung bewilligt, musst du dies auch auf deinen Rechnungen angeben. Hierbei muss ein Bezug zum Gesetzestext bestehen.
Eine klassische Rechnung eines Kleinunternehmers enthält stets folgende Beschreibung:
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
Das ist allerdings nur ein Beispiel. Das Gesetz schreibt hier keinen speziellen Wortlaut vor.
Inzwischen bieten viele Geschäftskonten die Möglichkeit, Rechnungen zu erstellen. Hier kannst du auch hinterlegen, dass du die KUR nutzt – die Software platziert dann stets den entsprechenden Hinweis.
In unserem Geschäftskontovergleich findest du eine Auswahl an Konten, die eine Rechnungsstellung ermöglichen. Alternativ kannst du hierfür auch eine Rechnungssoftware verwenden – auch hier haben wir die besten Anbieter für Rechnungssoftware für geprüft.
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6. Buchhaltung und Steuern für Kleinunternehmer – Unsere Tipps
Abschließend möchte ich dir noch kurz aufzeigen, welche Steuern du als Kleinunternehmer dennoch bezahlen musst.
Denn auch wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnen und abführen musst, so gelten weiterhin alle weiteren Steuern. Dementsprechend gelten folgende Steuern:
- Einkommensteuer: Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Personengesellschaften und Einzelkaufleute zahlen Einkommensteuer auf die steuerlichen Gewinne.
- Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften wie die UG oder GmbH mit Kleinunternehmerstatus führen Körperschaftsteuer auf Gewinne ab.
- Gewerbesteuer: Nur UGs und GmbHs, die als Kleinunternehmen geführt werden, zahlen Gewerbesteuer. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit und alle weiteren Personengesellschaften und Einzelunternehmen bleiben unterhalb der Freigrenze von 24.500 €.
Weiterhin können weitere Steuern auf persönlicher Ebene anfallen. Hierzu gehören der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei Gewinnausschüttungen aus der Kapitalgesellschaft oder bei der Ermittlung der Einkommensteuer.
Unsere Tipps für die Buchhaltung
Insgesamt zeigt sich, dass die Kleinunternehmerregelung keine Auswirkungen auf die Buchführungspflicht hat. Dementsprechend gilt:
- Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen die einfache Buchhaltung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.
- Eintragungspflichtige Kleinunternehmen wie die GmbH oder UG setzen auf die doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV).
Grundsätzlich lohnt es sich, eine passende Buchhaltungssoftware zu verwenden. In unserem Buchhaltungssoftware-Vergleich findest du eine Übersicht der besten Angebote.
Kleinunternehmer werden ausschließlich bei der Umsatzsteuer entlastet. Die Anforderungen an die Buchhaltung entsprechen denen des Kleingewerbetreibenden.