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Kleingewerbe anmelden: Lohnt es sich?

Lesezeit 9 min.

Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchChristian Musanke
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Der Schritt in die Selbstständigkeit oder das Unternehmertum ist kein leichter. Viele Gründer entscheiden sich im ersten Schritt für einen Start im Kleingewerbe.

Wer erstmalig gründet, steht jedoch vor zahlreichen Fragen. In diesem Beitrag zeige ich dir, was ein Kleingewekrbe ist und worauf du achten musst.

Das Wichtigste zur Kleingewerbeanmeldung
  • Jeder Volljährige in Deutschland kann ein Kleingewerbe anmelden.
  • Für die Anmeldung muss lediglich das Formular zur Gewerbe-Anmeldung ausgefüllt werden.
  • Ein Kleingewerbe ist nur Einzelunternehmen oder GbR möglich.
  • Die Kosten für die Gewerbe-Anmeldung variieren zwischen den Gemeinden.
  • Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist schnell und einfach möglich.

1. Was ist ein Kleingewerbe? Der Umsatz entscheidet über deinen Status

Bevor du ein Kleingewerbe anmeldest, musst du ein Gewerbe gegründet haben. Außerdem ist die Voraussetzung für ein Kleingewerbe, dass du die Rechtsform einer natürlichen Person wählst.

Als natürliche Person trittst du auf, wenn du ein Einzelunternehmen als Privatperson gründest oder zusammen mit Mitgründern einen Gesellschaft bürgerlichen Rechts startest.

Weiterhin ist der Umsatz maßgeblich. So darfst du folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • Umsatz: 800.000 € p.a.
  • Gewinn: 80.000 € p.a.

Damit sind die Anforderungen an das Kleingewerbe klar definiert. Zeitgleich bedeutet das auch, dass sich ein Kleingewerbe nur in folgenden Fällen lohnt:

  1. Du gründest ein Einzelunternehmen
  2. Du bist nebenberuflich selbstständig

Hierbei gilt immer der Grundsatz, dass dein Umsatz und Gewinn unterhalb der definierten Grenzen liegt.

Entscheidest du dich für ein Kleingewerbe, musst du dieses nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Damit sparst du dir unnötigen bürokratischen Aufwand. Außerdem gibt es eine Erleichterung bei der Steuer für Kleingewerbe, denn diese müssen keine kaufmännische Buchführung tätigen.

Kleinunternehmen und Kleingewerbe sind nicht das gleiche

Wichtig ist es, dass du den Unterschied zwischen dem Kleingewerbe und Kleinunternehmen verstehst. Beim Kleinunternehmen betrifft die Regelung lediglich die Umsatzsteuer, während das Kleingewerbe von bürokratischen Entlastungen profitiert.

2. Kleingewerbe anmelden: Darauf musst du achten!

Bevor du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du im ersten Schritt prüfen, ob es sich um ein Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit handelt.

Das Kleingewerbe ist für dich nur relevant, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Hierbei handelt es sich um eine Erleichterung für Gründer, die dafür sorgt, dass du dein Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen und nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anwenden musst.

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen, um ein Kleingewerbe anzumelden:

  • Umsatz unter 800.000 €
  • Gewinn unter 80.000 €
  • Einzelunternehmen oder GbR
  • Volljährigkeit
  • Meldeadresse innerhalb Deutschlands
  • Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

Weiterhin sind bei der Gewerbeanmeldung einige branchenabhängige Dokumente erforderlich. So gibt es im Handwerk Berufe mit einer Meisterpflicht. Dahingegen ist bei der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten ein ordentlichen polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.

Passt ein Kleingewerbe zu dir?

Bevor du dich weiterhin mit dem Kleingewerbe auseinandersetzt, solltest du prüfen, ob es überhaupt deine Anforderungen erfüllt. Folgende Punkte solltest du beachten:

  • Gewerbepflicht: Benötigst du überhaupt ein Gewerbe? Fällt deine Tätigkeit unter die freien Berufen, benötigst du kein Kleingewerbe.
  • Rechtsform: Das Kleingewerbe ist nur für Einzelunternehmen und GbRs wählbar. Kapitalgesellschaften können nicht als Kleingewerbe agieren.
  • Handelsregister: Das Kleingewerbe steht standardmäßig nicht im Handelsregister. Eine Eintragung kann auf Antrag allerdings erfolgen.
  • Firmenname: Ein Kleingewerbe benötigt keinen Firmennamen. Stattdessen trittst du unter eigenem Namen auf. Bei Bedarf kannst du auch einen Firmennamen verwenden, musst Geschäfte aber unter eigenen Namen mitsamt Unternehmensnamen führen.
  • Buchführungspflicht: Als Kleingewerbe profitierst du von der Befreiung zur kaufmännischen Buchführung.

Spricht dich das Kleingewerbe nicht an, kannst du auch ein klassisches Gewerbe anmelden. Wie das funktioniert, erfährst du im verlinkten Beitrag.

3. Kleingewerbe anmelden: In 8 Schritten zum Kleingewerbe

Du hast dich für ein Kleingewerbe entschieden? In den nachfolgenden acht Schritten zeige ich dir, wie du dein Kleingewerbe anmelden kannst. Am besten sorgst du dafür, dass sämtliche Unterlagen vorliegen, damit die Bearbeitung und Eröffnung besonders schnell erfolgen können.

Folgende Schritte solltest du im Zuge der Kleingewerbeanmeldung durchlaufen:

Schritt 1: Gewerbeschein beantragen

Im ersten Schritt musst du deinen Gewerbeschein beantragen. Hierfür gehst du auf dein zuständiges Gewerbe- oder Ordnungsamt zu.

Das für dich zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt ist am Standort deines Betriebs. Wohnst du also an einem anderen Ort, dann solltest du prüfen, welches Amt für die Anmeldung zuständig ist.

Die Anmeldung deines Gewerbes erfolgt schriftlich oder im Rahmen eines persönlichen Termins. Weiterhin bieten einige Ämter die Online-Gewerbeanmeldung an. Aus eigener Erfahrung würde ich dir zum Online-Behördengang raten, wenn das bei dir möglich ist.

Entscheidest du dich für einen persönlichen Termin, kannst du deine Fragen direkt vor Ort stellen. Hier kommt es allerdings stark auf die Kompetenz des Mitarbeiters an. Positiv ist dahingegen, dass du deinen Gewerbeschein direkt mitnehmen kannst.

Für ein Kleingewerbe gibt es keinen eigenen Gewerbeschein. Der einzige echte Unterschied zur normalen Gewerbeanmeldung ist die gewählte Rechtsform.

Um dein Gewerbe anzumelden, benötigst du das Formular GewA1. Hier musst du lediglich Angaben zum Betriebsinhaber, der Person und zum Betrieb selbst treffen. Die Felder, die sich auf das Handelsregister beziehen, musst du nicht ausfüllen – das hält den bürokratischen Aufwand stark in Grenzen.

Bild vom Formular GewA1
Das Formular GewA1 ist einfach aufgebaut.

Schritt2: Steuernummer beantragen

Du hast dein Gewerbe angemeldet? Dann kannst du dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei ELSTER herunterladen und ausfüllen.

Mit diesem Fragebogen beantragst du deine Steuernummer beim Finanzamt. Bist du dir nicht sicher, wie du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllst? Der verlinkte Beitrag führt dich Schritt für Schritt durch das Formular.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.

Im Zuge deiner Kleingewerbeanmeldung kannst du dich bereits mit dem Thema Buchhaltung und Steuern auseinandersetzen.

Folgende Steuern werden für dich als Einzelunternehmen oder GbR relevant:

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommenssteuer

Ein Steuerberater unterstützt dich bei deiner Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärung. Inzwischen gibt es auch gute Geschäftskonten für Selbstständige.

Diese Konten bilden automatische Steuerrückstellungen und helfen dir dabei, deine Buchführung durchzuführen. Hervorzuheben ist hierbei Kontist.

Dahingegen bieten Geschäftskonten wie Finom oder Qonto die Möglichkeit, Rechnungen zu erstellen und über eine Schnittstelle an deinen Steuerberater zu übermitteln. In unserem Ratgeber zu Steuern für Selbstständige zeige ich dir, was dich als junger Gründer erwartet.

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Schritt 3: Anmeldung bei der IHK oder HWK

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du dich bei einer Kammer anmelden. In Deutschland gibt es die Handwerkskammer (HWK) und die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die Anmeldung bei deiner zuständigen Kammer ist in Deutschland Pflicht. Erfrage also am besten, welche Kammer für dich zuständig ist.

Sobald du ein zulassungspflichtiges Handwerks als stehendes Gewerbe betreibst, musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Ist dies nicht der Fall, musst du dich in der IHK anmelden.

Beachte, dass es zahlreiche regionale Kammern gibt, daher solltest du kurz bei der jeweiligen Kammer anrufen, um dich korrekt anzumelden.

In diesem Zuge kannst du auch herausfinden, ob du eine Genehmigung für dein Gewerbe benötigst. In zahlreichen handwerklichen Berufen gibt es eine Meisterpflicht. Möchtest du hier ein Gewerbe anmelden, benötigst du einen angestellten Meister oder am besten einen eigenen Meisterbrief.

Schritt 4: Betriebsnummer beantragen

Viele Selbstständige beschäftigen früher oder später Mitarbeiter. Hierfür benötigst du eine Betriebsnummer, welche dir die Bundesagentur für Arbeit zuweist.

Auch Auszubildende und Minijobber zählen als Angestellte, sodass du die Betriebsnummer benötigst.

Die Betriebsnummer ist für die Lohnbuchhaltung relevant und notwendig. Wenn du zu Beginn keine Angestellten hast, kannst du diese auch nachträglich beantragen. Allerdings empfehlen wir dir die Beantragung direkt zu Beginn – so bist du später perfekt vorbereitet.

Über den Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit kannst du dir deine Betriebsnummer schnell und einfach beantragen.

Schritt 5: Melde dich zur Berufsgenossenschaft an

Wenn du direkt Mitarbeiter anstellst, musst du dich auch bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung und schützt deine Arbeitnehmer vor Unfällen, die während der Arbeitszeit passieren.

Als Einzelunternehmer bist du dahingegen nicht dazu verpflichtet, dich in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.

Viele Selbstständige zahlen selbst nicht in die gesetzliche Unfallversicherung ein. In diesem Fall solltest du eine private Unfallversicherung abschließen, die dich finanziell gegen die Folgen von Unfällen absichert.

Schritt 6: Anmeldung bei weiteren Ämtern prüfen

Je nach deiner Branche kann es notwendig sein, dass du dich bei weiteren Ämtern anmeldest. Die folgende Liste verdeutlicht, welche Ämter im Regelfall nach der Unternehmensgründung relevant sind:

  • Gewerbeaufsichtsamt: Dieses Amt ist für alle gewerblichen Unternehmen relevant. Hier wird überprüft, ob du die Vorschriften des Umwelt- und Arbeitsschutzes einhältst.
  • Bauamt: Wenn du ein Ladengeschäft betreibst und umbaust, solltest du auf das Bauamt zugehen. Gerade Außenwerbung sollte angemeldet werden, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Gesundheitsamt: Sobald du mit Lebensmitteln, bspw. in der Hotellerie oder Gastronomie hantierst, wirst du Kontakt zum Gesundheitsamt haben.

Bist du dir unsicher, welche Behörde für dein Gewerbe zuständig ist? Jedes Bundesland hat einheitliche Ansprechpartner, die dich anschließend beraten. Solche Ansprechpartner wissen, welche Genehmigungen und Anforderungen du erfüllen musst.

Schritt 7: Konten und Versicherungen

Sobald du alle erforderlichen Anmeldungen bei den Ämtern, Behörden und Kammern erledigt hast, solltest du noch ein Geschäftskonto eröffnen und deinen Versicherungsbedarf prüfen.

Das Geschäftskonto sollte zu deinem Unternehmen passen

Es gibt kein Gesetz, dass Einzelunternehmer und GbRs zur Führung eines Geschäftskontos verpflichtet. Allerdings können wir dir nur dazu raten.

Mit einem Geschäftskonto trennst du private und unternehmerische Transaktionen voneinander. Inzwischen gibt es zahlreiche gute Angebote, die das Geschäftskonto um Tools zur Buchführung, Rechnungsstellung etc. erweitern. Eine Übersicht findest du in unserem Geschäftskonto-Vergleich.

In unserem Test konnte Finom die beste Gesamtbewertung erzielen. Um die Konten miteinander vergleichbar zu machen, haben wir ein Testverfahren entwickelt. So findest du das für dich passende Geschäftskonto.

Wichtig ist bei der Wahl deines Kontos, dass dein neues Geschäftskonto alle wichtigen Funktionen bietet. Wenn du ein ausgeprägtes Bargeldgeschäft hast, ist ein reines Onlinekonto die falsche Wahl.

Gründer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollten darauf achten, dass beide Gesellschafter eine Vollmacht für das Konto haben.

Sebastian RauGründer

Prüfe deinen Versicherungsbedarf

Weiterhin solltest du als Kleingewerbetreibender prüfen, welche Versicherungen du benötigst. Einerseits gibt es wichtige Versicherungen, die dich als Unternehmer absichern und andere Policen, die dein Geschäft oder Unternehmen versichern.

Nachfolgend gehen wir auf beide Versicherungen kurz ein. Über die Verlinkungen kommst du zu den weiterführenden Beiträgen.

Wichtige Versicherungen für Unternehmer

Als Gewerbetreibender bist du nicht automatisch Mitglied in der Sozialversicherung. Daher prüfe folgende Aspekte:

  • Krankenversicherung: Als Selbstständiger kannst du dich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
  • Arbeitslosenversicherung: Kaum ein Unternehmer zahlt hier ein. Entscheide über deine Mitgliedschaft basierend auf deiner Geschäftsprognose.
  • Rentenversicherung: Auch die Anmeldung in der gesetzlichen Rente ist für viele Selbstständige nicht verpflichtend. Dennoch musst du frühzeitig für die Rente vorsorgen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigste Policen. Gerade als Selbstständiger ist dein dauerhafter Ausfall aus dem Job ein finanzieller Nachteil, den du absichern solltest.
Wichtige Versicherungen für dein Kleingewerbe

Natürlich will auch dein Kleingewerbe versichert werden. Im Rahmen deiner gewerblichen Aktivität kann es notwendig sein, dass du eine Versicherung benötigst. Die nachfolgenden Versicherungen sind hierbei besonders wichtig:

  • Rechtsschutzversicherung: Als Gewerbetreibender kann es schnell zu einer rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Mit einer Versicherung reduzierst du die wirtschaftlichen Risiken für dein Unternehmen.
  • Haftpflichtversicherung: Im Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit verursachst du einen Schaden? Dann hast du am besten eine Betriebshaftpflichtversicherung, die dich optimal schützt.
  • Betriebsversicherung: Hierbei handelt es sich um Betriebsinhalts- und Betriebsunterbrechnungsversicherungen.

Beachte, dass es noch zahlreiche weitere Betriebsversicherungen gibt, welche wir dir im verlinkten Beitrag im Detail vorstellen.

4. Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, kommen hierfür Kosten auf dich zu. Allerdings fallen diese recht gering aus und variieren zudem je nach der Gemeinde.

Nachfolgend haben wir eine Übersicht der Kosten zur Gewerbeanmeldung in den 10 größten Gemeinden Deutschlands zusammengestellt (Stand Mai 2024):

GemeindeKosten für Gewerbeanmeldung
Berlin15,00 €
Hamburg20,00 €
München47,00 €
Köln26,00 €
Frankfurt28,00 €
Stuttgart57,50 €
Düsseldorf26,00 €
Leipzig22,00 €
Dortmund26,00 €
Essen26,00 €
Durchschnitt29,35 €

Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine Gewerbeanmeldung in den größten deutschen Städten bei weniger als 30,00 €.

Nutze die Online-Gewerbeanmeldung

Wenn deine Gemeinde bereits eine Onlinegewerbeanmeldung anbietet, dann kannst du diese direkt nutzen. Das Verfahren ist schneller und oftmals ist die Onlinestrecke noch etwas günstiger.

Außerdem gibt es einige Gemeinden, die zwischen einem Gewerbe und Kleingewerbe unterscheiden.

Zusatzkosten bei GbR-Gründung möglich

Bisher haben wir lediglich die Kosten für die Anmeldung deines Kleingewerbes berücksichtigt.

Weiterhin gibt es auch Kosten für Beratungen entstehen. Insbesondere bei der Gründung einer GbR kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit der Vertragserstellung zu beauftragen.

Der GbR-Vertrag legt den Grundstein für die Aufteilung von Gewinnen und definiert die Anteile der Gesellschafter. Um später Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Die Anwaltskosten lassen sich hier nicht konkret angeben.

5. Die richtige Rechtsform für dein Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist schnell zu eröffnen und der unkomplizierte Weg in die Selbstständigkeit. Entscheidest du dich für ein Kleingewerbe, profitierst du vom Entfall der doppelten Buchführung.

Dennoch musst du dich als Kleingewerbetreibender mit der passenden Rechtsform auseinandersetzen. Hier hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Einzelunternehmer
  2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Im Folgenden stellen wir dir beide Rechtsformen kurz vor.

Die Einzelunternehmung ist perfekt für alle Solo-Gründer

Du hast eine Geschäftsidee und möchtest möglichst kostengünstig eine Selbstständigkeit aufnehmen?

In diesem Fall ist das Einzelunternehmen die perfekte Rechtsform für dich. Du benötigst weder Startkapital noch warten hohe Gründungskosten auf dich.

Als Gründer übernimmst du auch die Geschäftsführung im Unternehmen. Zeitgleich haftest du auch voll mit deinem Privatvermögen.

Das Wichtigste zum Einzelunternehmen

  • Kein Startkapital notwendig
  • Geringe Gründungskosten
  • Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich
  • Gründer ist auch Geschäftsführer
  • Vollständige Haftung mit Privatvermögen
  • Gewinne unterliegen der Einkommensteuer

Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in die gemeinsame Selbstständigkeit

Anders als beim Einzelunternehmen schließen sich bei einer GbR mehrere Gründer zusammen. Die Grundlage für die wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Gesellschaftsvertrag.

Sofern nicht anders vereinbart, schließen sich bei einer GbR mehrere Gründer zusammen. Die Entscheidungen müssen in diesem Fall untereinander abgestimmt werden.

Auch bei einer GbR müssen die Gründer kein Kapital einbringen. Zudem lässt sich die GbR auch einfach zu Hause gründen – der Vertrag ist maßgeblich.

Auch hier gilt, dass alle Gesellschafter vollständig haften. Seit 2024 gibt es zudem auch die eingetragene GbR (eGbR). Diese ist im Gesellschaftsregister eingetragen und bietet damit mehr Rechtssicherheit.

Das Wichtigste zur GbR
  • Mindestens zwei Gesellschafter
  • Eintragung ins Gesellschaftsregister möglich
  • eingetragene GbR für Immobilienkäufe verpflichtend
  • Keine bis geringe Gründungskosten
  • Gesellschaftsvertrag maßgeblich für Beziehung der Gesellschafter
  • Kein Stammkapital notwendig
  • Haftung auf persönlicher Ebene

Erzielt dein Unternehmen höhere Umsätze und Gewinne, als die Grenzwerte vorgeben, kann eine Umfirmierung Sinn ergeben. Hier lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, um das eigene Unternehmen weiterzuplanen.

6. Kleingewerbe gründen: Diese Vor- und Nachteile solltest du kennen

Wenn du ein Kleingewerbe gründest, gibt es mehrere Vor- und Nachteile, die du kennen solltest. Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht dir, welche Vorteile und welche Nachteile ein Kleingewerbe bietet.

Vorteile eines Kleingewerbes

  • Gründung ohne Stammeinlage
  • Es reicht eine einfache Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Keine doppelte Buchführung erforderlich
  • Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung
  • Kleinunternehmerregelung möglich.
  • Vergünstigen bei IHK und HWK

Nachteile eines Kleingewerbes

  • Nur Einzelunternehmen und GbR als Rechtsform
  • Haftung mit gesamten Privatvermögen
  • Firmenname muss Vor- und Nachname enthalten
  • Kapitalbeschaffung schwer möglich
  • Bei höheren Gewinnen steigt die Steuerlast

7. Welche Alternativen zum Kleingewerbe gibt es?

Nun hast du eine Menge zum Kleingewerbe gelernt. Die vorherige Übersicht zeigt dir, dass die Vor- und Nachteile recht ausgewogen sind.

Der wohl größte Nachteil eines Einzelunternehmens oder GbR ist die private Haftung. Je größer dein Unternehmen wird, desto stärker wiegt dieses Risiko. Möchtest du die Erträge innerhalb der Gesellschaft versteuern, bietet sich eine UG, GmbH oder eine andere Unternehmensform nach HGB an.

Bei diesen musst du allerdings Stammkapital in die Gesellschaft einzahlen und die Gründung über einen Notar veranlassen.

Folgende Aspekte helfen dir bei der Entscheidung, ob ein Kleingewerbe das passende für dich ist:

8. Häufige Fragen zum Kleingewerbe

Sebastian Rau
Sebastian Rau
Gründer
Über den Autor
Ich bin Sebastian, einer der Mitgründer von Finanzwissen. Nach meinem dualen Studium in der Automobilbranche bin ich zu einer der größten Automobilbanken Deutschlands gewechselt. Im Zuge meiner Karriere konnte ich ein fundiertes Wissen über Finanzen und Investitionen entwickeln. Heute investiere ich vor allen Dingen in Immobilien, Aktien und Kryptowährungen und möchte mein Wissen weitervermitteln.

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