Rente und Minijob: Was muss ich beachten?
Du bist in Rente, aber nur den Garten pflegen und spazieren gehen, findest du langweilig? Oder du bist noch weit vom Rentenalter entfernt, weißt aber sicher, dass du auch nach 67 arbeiten möchtest? Auch Rentnern steht es frei, einen Minijob auszuüben. Wir erklären, welche Bedingungen für sie gelten.
1. Minijob als Rentner: Darf ich die Rente mit Minijobs aufstocken?
Das Bild des Opas, der auf der Parkbank Zeitung liest, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Eine Umfrage der Bundesagentur für Arbeit ergab, dass 2018 in Deutschland 15 Prozent der Rentner zwischen 65 und 69 und 12,9 Prozent der Rentner zwischen 70 und 74 einer Erwerbstätigkeit nachgingen.
Die Motivation hinter dieser Entscheidung war scheinbar nicht nur finanziell aufgrund von Altersarmut: Auf die ersten zwei Plätzen der häufigsten Gründe schafften es der Spaß an der Arbeit und das Bedürfnis, weiterhin eine Aufgabe zu haben.
Ein gesetzliches Hindernis gibt es dabei nicht: Grundsätzlich ist jeder Rentner frei, einen Minijob auszuüben, indem er entweder wenige Stunden pro Woche arbeitet oder innerhalb einer kurzfristigen Beschäftigung maximal 3 Monate pro Jahr arbeitet.
Genauso kann er jenseits der Minijobgrenzen arbeiten und weiter seine Rente aufstocken. Ob der Minijob Rentenabzüge bedingt, und wie hoch diese ausfallen, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Wie viel Rente du nach 35 oder nach 45 Jahren Arbeit bekommst, wenn du so viel wie durchschnittlich in den vergangenen 5 Jahren in die Rentenkasse einzahlst, kannst du aus der Renteninformation entnehmen. Diese bekommst du jährlich per Post, wenn du mindestens 27 bist und seit mindestens 5 Jahren in die gesetzliche Rente einzahlst.
2. Wie viel darf ich neben der Rente hinzuverdienen?
Du stehst kurz vor der Rente und würdest zukünftig weiter als Minijobber ein paar Stunden die Woche arbeiten? Ob du Rentenabzüge fürchten musst, hängt von der Rentenart ab, die du beziehst. Folgend klären wir über die verschiedenen Konstellationen auf: Rente plus Minijob.
Wie viel darf ich neben der Altersrente verdienen?
Wer bereits das Renteneintrittsalter erreicht hat, darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis 2023 galt die alte Regelung, wonach Frührentner, die die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren gewählt hatten, bei einem zu hohen Zuverdienst Abzüge befürchten mussten.
Diese Hinzuverdienstgrenzen wurden ab 2023 gestrichen, sodass auch sie neben ihrer Rente mit 63 einen Minijob ausüben und darüber hinaus unbegrenzt verdienen dürfen. Damit möchte der Gesetzgeber einerseits gesunde Rentner ermutigen, weiterzuarbeiten, andererseits mit einem kleinen Zuverdienst ihnen ermöglichen, die Rentenlücke zu schließen. Auf eine private Altersvorsorge, wie eine Riester-Rente, hat ein Minijob ebenfalls keine Auswirkungen.
Einen Einfluss auf die Höhe der ausgezahlten Rente hat ihr Minijob nicht, kann aber die künftigen Rentenansprüche erhöhen, wenn sie Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Auf diesen Aspekt hinsichtlich der Altersvorsorge gehen wir im nächsten Abschnitt ein.
Erwerbsminderungsrente: Welche Hinzuverdienstgrenze gilt hier?
Wer wegen einer Krankheit gar nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine gesetzliche Rente in Form einer Erwerbsminderungsrente. Sind weniger als 3 Stunden Arbeit pro Tag möglich, gibt es die volle Rente, bei einer Erwerbsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden pro Tag eine halbe Rente.
Ein Zuverdienst gestattet der Gesetzgeber bis 18.558,75 Euro pro Jahr bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beziehungsweise bis 37.117,50 Euro bei einer Teilerwerbsminderungsrente (Stand: 2024). Da das maximale Gehalt bei einem Minijob bei 538 pro Monat und 6.456 Euro im Jahr liegt, müssen geringfügig Beschäftigte in Rente keine Abzüge befürchten.
Dabei müssen sie jedoch beachten, dass der zeitliche Umfang der Arbeit nicht die maximale Stundenanzahl überschreiten darf, die als Grundlage für die Erwerbsminderungsrente dient. Wer also eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt und zwei Tage pro Woche fünf Stunden als Minijobber arbeitet, verliert unter Umständen die ganze Rente.
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Hinterbliebenenrente (Witwenrente)
Grundsätzlich wird Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag, der das 26,4-fache des Wertes eines Rentenpunktes beträgt. Bis Ende Juni 2024 bedeutet es, dass 992,64 Euro pro Monat anrechnungsfrei sind.
Ab dem 1. Juli 2024 steigt der Wert eines Rentenpunktes auf 39,32 Euro pro Monat. Somit ergibt sich für die Hinterbliebenenrente ein anrechnungsfreies Nettoeinkommen von 1.038,05 pro Monat. Rente plus Minijob schließt sich also auch mit einer Witwenrente nicht aus.
Beamte im Ruhestand
Beamte im Ruhestand erhalten eine Pension. Wie viel sie verdienen dürfen, ohne dass sie gekürzt wird, hängt unter anderem von ihrem Ruhegehaltssatz, also der Höhe der Pension, sowie nach ihrer Dienstaltersstufe vor dem Ruhestand ab.
Meist gibt es bei einem Minijob keine Abzüge. Haben die Beamten jedoch vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gewechselt, kann auch ein Minijob zu Kürzungen führen.
Knappschaftsausgleichsleistung
Die Knappschaftsausgleichsleistung ist eine Art Übergangsrente für unter Tage beschäftigte Bergleute, bis eine Altersrente zusteht. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 2024 18.558,75 Euro, ein Minijob verändert daher die Ansprüche nicht.
Minijob und Steuer
Genauso wie für andere geringfügig Beschäftigte gibt es bei Minijobs plus Rente zwei Besteuerungsmöglichkeiten: Entweder zahlt der Arbeitgeber pauschal 2 Prozent Einkommenssteuer auf das Bruttoentgelt, oder der Minijob wird anhand von individuellen Merkmalen (Steuerklasse usw.) wie eine normale Beschäftigung besteuert.
Für Rentner lohnt sich größtenteils die erste Variante, da sie den Minijob dann nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben müssen. Damit erhöht sich die Rentenbesteuerung nicht. Diese Option gibt es aber nur, wenn es bei einem Minijob bleibt. Hat ein Rentner mehrere geringfügige Beschäftigungen, werden alle wie normale Arbeitsstellen steuerpflichtig. Auch muss er in dem Fall Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten.
3. Minijob und Rente: Wann gilt für Minijobs die Rentenversicherungspflicht?
Minijobber zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge, aber Rentenversicherungsbeiträge. Davon übernimmt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent und sie selbst 3,6 Prozent.
Bei einem Verdienst von 538 Euro pro Monat bedeutet das, dass 19,37 Euro vom Minijobgehalt abgezogen und an die Rentenkasse überwiesen werden. Damit erwerben Minijobber auch Rentenansprüche, allerdings geringe: Nach einem Jahr steigt die künftige Rente derzeit um 5,50 Euro.
Anders sieht es bei kurzfristigen Beschäftigungen unter 3 Monaten oder 70 Arbeitstage aus: Hier werden keine Beiträge fällig.
Üben Rentner einen Minijob aus, sind sie jedoch auch bei einer durchgehenden Beschäftigung nicht zwingend rentenversicherungspflichtig:
- Haben sie das Renteneintrittsalter erreicht, müssen sie keine Beiträge mehr zahlen. Das ist selbst der Fall, wenn ihr Verdienst die Minijobgrenzen übersteigt. Der Arbeitgeber muss seinen Anteil weiterhin zahlen, Renten steigernd wirkt er sich allerdings nicht aus.
- Haben sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht, weil sie eine Frührente oder eine Teilrente beziehen, bleiben sie rentenversicherungspflichtig. Ihre Rentenversicherungsbeiträge sind bei einer geringfügigen Beschäftigung genauso hoch wie bei den anderen Arbeitnehmern.
Rentenversicherungspflicht bei Minijob ja oder nein? – Entscheidung überlegen!
Rentenversicherungspflichtige Rentner mit Minijob können sich wie alle anderen geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wodurch sie keine Abzüge mehr haben. Lediglich der Arbeitgeber muss für sie weiter den Pauschalbetrag entrichten, der sich Renten steigernd auswirkt.
Umgekehrt können Rentner, die das Regelrentenalter erreicht haben, auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und freiwillig Beiträge entrichten. Damit erhöht sich in den darauffolgenden Jahren die Rente, allerdings nur geringfügig. Da sie auch keine Wartezeiten mehr in der gesetzlichen Rente sammeln müssen, lohnt sich die freiwillige Zahlung meist nicht.
4. Fazit: Rente und Minijob – neben der Rente verdienen mit wenig Abzügen
Immer mehr Rentner nutzen die Möglichkeit, im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung Geld zu verdienen. Ein Minijob neben der Rente bringt einige Vorteile, da vom Gehalt weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Zudem ist der Verdienst so gering, dass sie auch mit einer Witwen- oder einer Erwerbsminderungsrente keine Rentenkürzungen befürchten müssen.
Wird die Einkommenssteuer pauschal vom Arbeitgeber entrichtet, müssen Rentner den Minijob nicht mal in der Einkommenssteuererklärung angeben. So gesehen handelt es sich um ein attraktives Modell, um das Einkommen im Alter zu erhöhen und um die Rentenlücke zu schließen.