Ehepaar prüft das Gemeinschaftskonto
Adobe Stocks

Das Gemeinschaftskonto: Das perfekte Konto für zwei?

Lesezeit 8 min.

Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchChristian Musanke
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Wenn auch du kürzlich geheiratet hast, stellt ihr euch als Paar spätestens jetzt die Frage: Wie organisieren wir unsere Finanzen gemeinsam? Sicher denkst du dabei auch an ein Gemeinschaftskonto. Doch was ist das eigentlich genau? Wo liegen die Besonderheiten und was solltest du bei der Kontowahl beachten?

In diesem Artikel schauen wir uns das gemeinsame Konto genauer an und bieten dir einen Überblick über die Möglichkeiten dieses Kontomodells.

1. Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Gemeinschaftskonto um ein herkömmliches Girokonto. Es bietet also alle bekannten Leistungen:

  • Zahlungen erhalten
  • Überweisungen tätigen und per Lastschrift zahlen
  • Bargeld abheben
  • Dispositionskredit nutzen (bei ausreichender Bonität)

Die einzige Besonderheit: Du nutzt das Partnerkonto nicht allein, sondern gemeinsam mit einer zweiten Person. Ihr geltet dabei beide als Kontoinhaber und könnt über das Guthaben verfügen.

Wer darf ein Gemeinschaftskonto nutzen?

Auf den ersten Blick eignet sich ein Gemeinschaftskonto vor allem für Ehepaare. Du vertraust deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin und ihr könnt so eure Ausgaben gemeinsam organisieren.

Darüber hinaus eignet sich ein solches Kontomodell jedoch auch für weitere Personengruppen:

  • Paare ohne Trauschein
  • Wohngemeinschaften
  • Vereine

Die einzelnen Banken legen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen für ein gemeinsames Konto fest. Oft ist das persönliche Verhältnis dabei eher unwichtig. Einige Anbieter verlangen jedoch, dass beide Kontoinhaber den gleichen Wohnsitz haben.

Wir haben für dich recherchiert und die Voraussetzungen bekannter Banken für Gemeinschaftskonten zusammengefasst:

BankGemeinsamer Wohnsitz erforderlich?Weitere Besonderheiten
Comdirect Nein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlich
ING-DiBaja
DKBNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlich
Consors BankNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlichDokumente bei verschiedenem Wohnsitz gehen immer an Kontoinhaber 1
norisbankja
SantanderNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlichFür Neukunden nur in der Filiale erhältlich
CommerzbankNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlichFür Neukunden nur in der Filiale erhältlich
TARGOBANKja
PostbankNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlich
Tomorrow BankNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlichKein echtes Gemeinschaftskonto, da einer der Kontoinhaber das Konto besitzt
1822direktNein, nur Wohnsitz in Deutschland erforderlich
Stand: Juli 2023
Quelle: eigene Recherche bei Banken
ING: Unser Tagesgeld-Konto des Vertrauens
  • Kostenloses Tagesgeldkonto
  • Jederzeit Geld ein- und auszahlen
  • 3 % p.a. Tagesgeldzins
Adobe Stocks
Frau schließt ING Konto ab
ING
Adobe Stocks

2. Was du bei einem gemeinsamen Konto beachten solltest

Du und dein Partner seid euch sicher: Ihr möchtet ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Entscheidung. Der Grund: Ihr bekommt einen deutlich besseren Überblick über eure gemeinsamen Finanzen und das Banking.

Gerade in einem gemeinsamen Haushalt fallen gewisse Kosten an, die euch beide betreffen. Dazu gehören:

  • Miete
  • Strom und Internet
  • Putzmittel und allgemeine Hygieneausstattung

Dieses Minimalmodell gilt vor allem für Wohngemeinschaften unter Freunden. In einer Ehe oder Beziehung kommen noch weitere Kosten für Essen, gemeinsame Aktivitäten und auch Versicherungen hinzu.

Mit einem Gemeinschaftskonto könnt ihr die Ausgaben gemeinsam stemmen. Jeder zahlt einen vereinbarten Betrag ein und davon werden die Kosten beglichen. Folglich eignet sich das gemeinsame Konto hervorragend als Haushaltskonto.

Dabei gilt: Ihr könnt als Kontoinhaber beide jederzeit auf das Guthaben zugreifen. Jedem Kontoinhaber gehört, rechtlich betrachtet, die Hälfte. Ausnahme: Ihr legt schriftlich eine andere Verteilung fest.

Es gibt bei einem gemeinsamen Konto jedoch auch einige Besonderheiten, die du im Blick behalten solltest.

Ihr haftet beide für euer gemeinsames Konto

Alle Kontoinhaber haften für die Ausgaben eines Gemeinschaftskontos gleichermaßen. Ihr seid in diesem Fall Gesamtschuldner im Sinne des § 421 BGB.

Damit macht es sich die Bank besonders einfach: Sie kann sich aussuchen, von wem sie eventuell offene Forderungen eintreibt.

Ein Beispiel

Ein Gemeinschaftskonto ist mit einem Dispokredit von 1.000 € belastet, den die Kontoinhaber voll ausgeschöpft haben. Die Bank wendet sich an Kontoinhaber 1 und fordert den Ausgleich der vollen 1.000 €.

Als Gesamtschuldner kann Kontoinhaber 1 der Bank gegenüber nicht darauf verweisen, dass 500 € auf Kontoinhaber 2 entfallen. Die Bank darf die vollen 1.000 € von ihm fordern. Kontoinhaber 1 muss sich selbst an Kontoinhaber 2 wenden, um dessen Anteil an den Kosten zurückzuerhalten.

Das heißt: Gemeinschaftskonto ist Vertrauenssache

Eröffne ein Gemeinschaftskonto nur mit Personen, denen du vertraust. Verzichte zudem lieber auf Sonderleistungen wie einen Dispokredit.

Behalte dein eigenes Einzelkonto

Auch wenn du mit jemandem ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchtest, solltest du dein eigenes Einzelkonto zusätzlich behalten. Mehrere Gründe sprechen dafür:

  • Finanzielle Kontrolle: Du behältst die Kontrolle über deine restlichen Finanzen. Lediglich das Haushaltsgeld für die gemeinsamen Ausgaben wird überwiesen.
  • Steuerliche Gründe: Geht dein Gehalt auf dem Gemeinschaftskonto ein und verbleibt dort länger, könnte das Finanzamt eine Schenkung vermuten. Dies gilt umso mehr, wenn einer von euch deutlich mehr einzahlt.

Das passiert bei einer Trennung mit dem Gemeinschaftskonto

Eine Trennung tut sehr häufig weh. Leider sind Schmerz und Wut keine guten Ratgeber. In Bezug auf das Gemeinschaftskonto sorgt dies mitunter für Ärger.

Normalerweise solltet ihr bei einer Trennung euer gemeinsames Konto auflösen und das Guthaben aufteilen. Dazu braucht es jedoch die Zustimmung beider Kontoinhaber.

In der Praxis ergeben sich auf diesem Weg verschiedene Probleme:

  • Ex-Partner räumt das Konto leer: Im Zuge einer Trennung kommt es häufig dazu, dass der Ex-Partner das Konto leer räumt. Du hättest zwar einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens, jedoch musst du dafür oft juristische Schritte unternehmen.
  • Ex-Partner verweigert Kündigung: Verweigert dein Ex-Partner die Kündigung, ist dies vor allem bei automatisierten Zahlungseingängen ein Problem. Du solltest in solchen Fällen Daueraufträge schnell kündigen und Lohnzahlungen auf ein anderes Konto überweisen lassen. Als schnelle Lösung eignet sich eine Zahlungsumleitung.
Wichtig: Bei Ehescheidung vorher einen Anwalt fragen

Solltest du dich scheiden lassen, bekommt die Aufteilung des Guthabens auf einem gemeinsamen Konto besondere Relevanz. Ohne Ehevertrag gelten alle Paare als Zugewinngemeinschaft. Demnach steht jedem Ehepartner die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens zu. Um keine teuren Fehler zu begehen, solltest du in diesem Fall auf einen Fachanwalt vertrauen.

Ein Kontoinhaber stirbt: Das sollte beachtet werden

Stirbt einer der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos, wird es kompliziert: Auch wenn du in solchen Momenten oft ganz andere Sorgen hast, treten finanzielle Aspekte schnell in den Vordergrund.

Das Gesetz ist hier eindeutig: Beim Tod eines Kontoinhabers treten die Erben an dessen Stelle. Ihr seid dabei nicht nur Gesamtschuldner (bei negativen Kontoständen), sondern auch Gesamtgläubiger nach § 430 BGB.

Das bedeutet: Guthaben gehören zu jeweils gleichen Teilen, sofern ihr nichts anderes bestimmt habt. Die Erben des toten Kontoinhabers können also von dir verlangen, ihnen die Hälfte des Guthabens zu überlassen.

Aus diesen Gründen solltet ihr bei eurem gemeinsamen Konto Folgendes beachten:

  • Keine hohen Summen: Parkt keine hohen Bargeldsummen auf eurem Gemeinschaftskonto. So bleibt die Angelegenheit immer unkompliziert.
  • Testament: Ein Testament schafft zumindest für Ehepartner Klarheit. Setzt euch gegenseitig als Erben ein, um die obigen Probleme zu umgehen.
  • Schriftliche Erklärung: Klärt im Vorfeld schriftlich ab, wem welcher Anteil des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto gehört. Diese Variante lohnt sich, wenn ihr kein gemeinsames Testament aufsetzen wollt.
Dein Finanzwissen-Newsletter
Jeden Freitag: Kostenloser Finanzwissen-Newsletter mit allen wichtigen Themen für deine privaten Finanzen.
Exklusive Artikel
News der Woche
Aktuelle Deals
Viele weitere Inhalte
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Finanzwissen Newsletter

3. Und-Konto und Oder-Konto im Vergleich

Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchtet, habt ihr die Wahl zwischen zwei Varianten. Diese unterscheiden sich in Bezug auf den Kontozugriff:

Das Und-Konto: Die Sicherheitsvariante

Beim Und-Konto dürfen Barabhebungen oder Überweisungen nur dann durchgeführt werden, wenn beide Kontoinhaber zustimmen. Dieses Kontomodell bietet sehr viel Sicherheit, da kein Kontoinhaber im Alleingang das Konto leer räumen oder eigenmächtig Geldbeträge überweisen kann.

Der Nachteil: Für Paare oder WGs ist das kaum praktikabel. Du müsstest immer alle Zahlungen gemeinsam mit deinem Partner durchführen. Überweisungen auf Papier gelten zum Beispiel nur, wenn sie von euch beiden unterschrieben werden.

Deswegen stellt das Und-Konto auch eher einen Sonderfall dar, den nicht jede Bank anbietet. Das Kontomodell lohnt sich mehr für Vereine, um Missbrauch auszuschließen.

Vorteile des Und-Kontos

  • Hohe Sicherheit
  • Schutz vor Missbrauch
  • Für Vereine gut geeignet

Nachteile des Und-Kontos

  • Im Alltag kaum praktikabel
  • Für Paare und WGs ungeeignet
  • Wird nicht von allen Banken angeboten

Das Oder-Konto: Standardlösung für gemeinsame Konten

Das Oder-Konto ist die Standardvariante des Gemeinschaftskontos. Hier dürfen beide Kontoinhaber eigenmächtig Abhebungen und Zahlungen durchführen. Die Kontovariante erfordert allerdings großes Vertrauen zwischen dir und dem weiteren Kontoinhaber.

Vorteile des Oder-Kontos

  • Einfach in der Handhabung
  • Gut für Paare und WGs geeignet
  • Fast überall erhältlich

Nachteile des Oder-Kontos

  • Risiko der Eigenmächtigkeit eines Kontoinhabers
  • kompliziert beim Tod eines Kontoinhabers

Welches Kontomodell ist das Richtige?

Möchtet ihr euer gemeinsames Konto vor allem als Haushaltskonto führen, ist das Oder-Konto die richtige Wahl. Ihr könnt die Abhebungen und Zahlungen unkompliziert handhaben, benötigt allerdings auch gegenseitiges Vertrauen.

Das Und-Konto lohnt sich nur, wenn gegenseitige Kontrolle unabdingbar ist. Das bedeutet: Von diesem Kontomodell profitieren hauptsächlich Vereine und andere Organisationen.

Wir haben uns angeschaut, welche Optionen die einzelnen Banken bieten:

BankOder-KontoUnd-Konto
comdirect ja nein
DKBjanein
Consorsbankjaja
ING janein
norisbank jaja
Santanderjanein
Commerzbankjaja
TARGOBANKjanein
Postbankjanein
Tomorrow Banknein, kein echtes Gemeinschaftskontonein
1822direktjanein
Stand: Juli 2023
Quelle: eigene Recherchen
Tipp: Vollmacht fürs Girokonto als Alternative

Du möchtest kein Gemeinschaftskonto eröffnen, aber trotzdem mit deinem Partner gemeinsam auf ein Konto zugreifen? Dies funktioniert auch über eine Vollmacht fürs Girokonto. Bei dieser Variante bleibt einer der Kontoinhaber, aber der Bevollmächtigte darf das Konto mitbenutzen.

Der Nachteil: Du haftest als Kontoinhaber allein für alle Ausgaben.

Zum kostenlosen Girokonto der C24 wechseln
  • Kein Mindestgeldeingang erforderlich
  • Weltweit kostenlose Zahlungen
  • 2,5 % aufs Tagesgeld
Adobe Stock
Frau beim Geld anlegen
C24 Bank
Adobe Stock

4. Gemeinschaftskonto eröffnen: Darauf solltet ihr achten

Es ist nicht schwer, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Mit den folgenden Schritten organisiert ihr schon in Kürze eure Finanzen gemeinsam:

Hinweis: Auf vielen Bank-Websites ist das Gemeinschaftskonto „versteckt“

Nicht wenige Banken stellen das Gemeinschaftskonto nicht als einzelnes Produkt zur Verfügung. Häufig findest du bei der herkömmlichen Kontoeröffnung eine Checkbox. Hier setzt du einfach den Haken bei „Als Gemeinschaftskonto eröffnen“.

5. Kann ich ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchtet, drängt sich eine Frage geradezu auf: Kann ich nicht einfach mein bisheriges Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Das ist möglich. Leider bieten jedoch nur wenige Banken diesen Service an. Im Zweifel lohnt es sich aber, kurz bei deiner Bank anzufragen.

Tipp: Umwandlung per Umweg

Grundsätzlich kannst du eine Umwandlung per Umweg überall durchführen. Du eröffnest das Gemeinschaftskonto und kündigst danach dein Einzelkonto. Viele Banken helfen dir per Kontowechsel-Service bei den Formalitäten.

Unsere Recherche in Bezug auf die Umwandlung von Einzelkonten in Gemeinschaftskonten hat ergeben: So gut wie keine Bank bietet eine direkte Umwandlung an.

Hier unsere Ergebnisse:

BankUmwandlung möglich?
comdirectnein
INGnein
DKBnein
Consorsbanknein
norisbankja
Santandernein
Commerzbanknein
TARGOBANKnein
Postbanknein
Tomorrow Banknein
1822direktnein
Stand: Juli 2023
Quelle: Eigene Recherche

Zum Abschluss dieses Kapitels folgt noch ein wichtiger Hinweis bezüglich der Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in ein P-Konto – das Pfändungsschutzkonto. Eine Umwandlung ist nur bei Einzelkonten, aber nicht bei gemeinsamen Konten möglich. Weitere Informationen zum P-Konto findest du in unserem separaten Ratgeber.

6. Was zeichnet ein gutes Gemeinschaftskonto aus?

Bei der Wahl deines Gemeinschaftskontos stehst du vor der Qual der Wahl: Welche Bank bietet das beste Angebot?

Checke die Angebote anhand der folgenden Kontomerkmale, um eine fundierte Wahl treffen zu können. Eine ausführlichere Hilfe bietet dir zudem unser Girokonto Vergleich.

Möglichst keine Kontoführungsgebühren

Nicht wenige Konten bringen heute eine monatliche Fixgebühr mit sich. Zum Glück muss das nicht sein. Du findest heute auch noch zahlreiche Angebote für ein kostenloses Girokonto.

Doch Achtung: Oft erfordert die Gebührenfreiheit einen gewissen monatlichen Mindestgeldeingang. Bleibt dieser aus, berechnet die jeweilige Bank doch die Grundgebühr.

Barabhebungen: Debitkarte und Girocard

Barzahlungen gehen zwar auch in Deutschland zurück, aber trotzdem ist eine gute Bargeldversorgung nach wie vor wichtig.

Aus diesem Grund solltest du dir auch die Bereitstellung von Zahlungskarten durch die Banken genauer anschauen. Dabei sind besonders diese Fragen sehr wichtig:

  • Erhalten beide Kontoinhaber eine Debitkarte für Barabhebungen?
  • Ist zusätzlich auch eine Girocard möglich, die deutlich mehr Möglichkeiten bietet?
  • Wie hoch fallen die Gebühren für die Debitkarten aus?

Wir haben uns diese Fragen auch gestellt und bei verschiedenen Banken genauer hingeschaut:

BankDebitkartegirocard
comdirectzwei kostenlose Visa-Debitkartenauf Wunsch: girocard für 1 Euro pro Monat
DKB2 kostenfreie Visa-Debitkarten inklusiveauf Wunsch: girocard gegen Gebühr nutzbar
ConsorsbankJe nach Kontomodell: 1 kostenfreie Visa Debitcard Je nach Kontomodell: 1 kostenfreie girocard
ING2 kostenlose Visa Debitcards Auf Wunsch: zwei girocards gegen Gebühr
norisbankzwei kostenlose Maestro-Cards
SantanderZwei kostenlose DebitkartenAuf Wunsch: girocards möglich
CommerzbankJe nach Kontomodell: 1-2 Mastercard DebitcardsJe nach Kontomodell: kostenfreie girocards möglich
TARGOBANKJe nach Kontomodell: 1-2 kostenfreie Debitkarten Auf Wunsch: girocards möglich
PostbankZwei kostenlose Debitkarten
Tomorrow BankAuf Wunsch: zwei kostenfreie Debitkarten
1822direktBis zu 2 Debitkarten gegen GebührSparkassen-Cards mit hoher Automatendichte
Stand: Juli 2023
Quelle: Eigene Recherche
Wichtig: Auch die Optionen der Barabhebung checken!

Ihr möchtet öfter Bargeld von eurem Haushaltskonto abheben? In diesem Fall gilt: Unbedingt das Netz an Geldautomaten und weiteren Bezugsstellen für Bargeld (z. B. Supermärkte) checken!

Niedrige Dispozinsen

Ein Dispokredit bringt finanzielle Flexibilität und hilft euch, auch einmal Engpässe zu überbrücken. Leider werden dafür immer recht hohe Zinsen fällig. Deshalb gilt: Schaut euch die Dispozinsen genauer an, wenn ihr die Kreditlinie einrichten und nutzen möchtet.

Als Faustregel gilt: Zinssätze bis maximal 9 % sind verhältnismäßig günstig.

Kreditkarten

Kreditkarten fallen eher in die Kategorie „nice to have“. Wenn ihr allerdings einen gemeinsamen Urlaub plant, kann eine Kreditkarte zu einem leistungsfähigen Helfer werden.

Gerade Zahlungen und Barabhebungen im Ausland in der jeweiligen Landeswährung senken die Geldwechselkosten. Zusätzlich bleibt ihr finanziell flexibel, ohne viel Bargeld mitnehmen zu müssen.

Wir haben uns die Angebote der einzelnen Banken in Bezug auf Kreditkarten zum Partnerkonto genauer angeschaut:

BankKreditkarte
comdirectAuf Wunsch: 1-2 Kostenlose Kreditkarten
DKBAuf Wunsch: 1-2 Kreditkarten gegen Gebühr
ConsorsbankJe nach Kontomodell: 1 Kreditkarte kostenfrei
INGnein
norisbankAuf Wunsch: 1-2 Kostenlose Kreditkarten
SantanderAuf Wunsch: 1-2 Kostenlose Kreditkarten
CommerzbankJe nach Kontomodell: 1-2 kostenfreie Kreditkarten
TARGOBANKJe nach Kartenmodell: 1-2 kostenfreie Kreditkarten
PostbankJe nach Kontomodell: 1-2 kostenfreie Kreditkarten
Tomorrow BankAuf Wunsch: 1 Kreditkarte gegen Gebühr
1822direktAuf Wunsch: 2 Kreditkarten gegen Gebühr (1 Karte im ersten Jahr kostenfrei)
Stand: Juli 2023
Quelle: Eigene Recherche

Zusatzleistungen

Während Online-Banking heute Standard ist, existieren noch weitere interessante Zusatzleistungen. Diese sind je nach Einzelfall mehr oder weniger wichtig für euch.

Hier eine kleine Auswahl:

  • Haushalts- und Kostenplanungs-Apps
  • Banking-Apps
  • Kontowechsel-Service
  • Mobile Zahlungsdienste wie Google und Apple Pay
  • Cash-Back und Rabatte

7. Vorteile und Nachteile von Gemeinschaftskonten

Vorteile von Gemeinschaftskonten

  • Mehr Übersicht bei gemeinsamen Ausgaben
  • Keine verpassten Überweisungen (weniger Mahnungen)
  • Praktische Lösung für Paare, Ehepartner und WGs
  • Gute Planungsgrundlage für Haushaltsbücher und Budgetplanung
  • Oft unkomplizierte Kontoeröffnung

Nachteile von Gemeinschaftskonten

  • Bei Streitigkeiten und Trennungen bestehen finanzielle Risiken
  • Zu hohe Geldsummen auf Gemeinschaftskonten könnten Ärger mit dem Finanzamt bedeuten
  • Rechtlicher Aufwand beim Tod eines Kontoinhabers
  • Gemeinsame Haftung bedeutet immer ein Risiko
  • Kontokündigung kann bei Uneinigkeit problematisch werden
  • Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden

8. Fazit: Ein gemeinsames Konto kann sich lohnen

Mit dem Gemeinschaftskonto erhalten Paare und Mitbewohner die Möglichkeit, ihre Finanzen gemeinsam zu verwalten. Das kann sich durchaus lohnen, denn es bedeutet mehr Übersicht, weniger komplizierte Buchungen und bietet Hilfe bei der Finanzplanung. Darüber hinaus könnt ihr ein Gemeinschaftskonto heute oft genauso unkompliziert eröffnen wie ein normales Girokonto.

Trotzdem solltet ihr auch die Risiken im Blick behalten. Wenn es zum Streit oder gar einer Trennung kommt, besteht das Risiko, vom jeweils anderen übervorteilt zu werden. Räumt ein Kontoinhaber das Konto leer, fehlt plötzlich Geld oder du musst als Leidtragender im schlimmsten Fall sogar noch einen Dispokredit allein bezahlen.

Daher gilt: Ein Gemeinschaftskonto ist vor allem etwas für Menschen, die sich blind vertrauen und die trotzdem einige Vorsichtsmaßnahmen treffen. Wenn ihr das Guthaben auf dem gemeinsamen Konto niedrig haltet, habt ihr bereits den Grundstein für Sicherheit gelegt. Verzichtet im Idealfall zudem auf einen hohen Dispokredit und trefft rechtliche Vereinbarungen (schriftliche Festlegung oder Testament), um weitere Risiken auszuschließen. Beachtet ihr diese Punkte, macht ihr mit dem Gemeinschaftskonto nichts falsch.

9. Häufige Fragen zum Gemeinschaftskonto

Sebastian Rau
Sebastian Rau
Gründer
Über den Autor
Ich bin Sebastian, einer der Mitgründer von Finanzwissen. Nach meinem dualen Studium in der Automobilbranche bin ich zu einer der größten Automobilbanken Deutschlands gewechselt. Im Zuge meiner Karriere konnte ich ein fundiertes Wissen über Finanzen und Investitionen entwickeln. Heute investiere ich vor allen Dingen in Immobilien, Aktien und Kryptowährungen und möchte mein Wissen weitervermitteln.

Kommentare zum Beitrag
Werde Teil der Finanzwissen Community
Du musst angemeldet sein, um hier kommentieren zu können. Melde dich mit deinem Community-Konto an oder erstelle kostenlos ein Konto.
Kommentar verfassen
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.