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Steuern auf Aktien: So nutzt du deinen Freibetrag

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
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Wo Gewinne erzielt werden, müssen auch Steuern gezahlt werden. So sieht es auch bei Aktien aus. Auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sowie auf erhaltene Dividenden müssen Steuern gezahlt werden.

In unserem Artikel zeigen wir dir, wie hoch deine Steuern auf Aktien sind. Außerdem erklären wir, in welchen Fällen keine Steuern auf Aktien gezahlt werden müssen und was es hier mit dem Sparerpauschbetrag auf sich hat.

Viel Spaß beim Lesen!

Aktiengewinne versteuern: das Wichtigste in Kürze

  • Auf die Realisierung von Kursgewinnen und den Erhalt von Dividenden musst du Kapitalertragsteuer zahlen.
  • Dank des Sparerpauschbetrags sind Kapitalerträge von 1.000 € im Jahr hiervon aber freigestellt.
  • Führst du dein Depot bei einem deutschen Broker, führt dieser die Kapitalertragsteuer für dich automatisch an das Finanzamt ab.
  • Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du dir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zurückholen.

1. Aktiengewinne und Dividenden: Welche Steuern fallen an?

Kaufst du eine Aktie für 500 € und verkaufst sie später zu einem Kurs von 700 €, ist der daraus resultierende Gewinn von 200 € steuerpflichtig.

Notiert eine Aktie zum Jahresende in deinem Depot im Plus, löst das noch keine Steuerlast aus. Erst beim Verkauf der Anteile – also beim Realisieren des Gewinns – wird Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) fällig.

Bei der Ermittlung des Gewinns werden die Ordergebühren übrigens abgezogen. Dein zu versteuernder Kursgewinn ergibt sich also nach Abzug der Ordergebühren, die beim Kauf und Verkauf angefallen sind.

Auch Dividenden sind steuerpflichtig

Viele Aktien zahlen dir außerdem regelmäßig eine Dividende. Die Zahlung einer Dividende wird als Ertrag angesehen, welcher ebenfalls zu versteuern ist.

Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % und bezieht sich auf die Höhe der realisierten Gewinne bzw. die erhaltenen Dividenden.

Zusätzlich fällt neben der Kapitalertragsteuer aber auch noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an.

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Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) beträgt 5,5 % bezogen auf die zu zahlende Kapitalertragsteuer. Das ergibt also weitere 1,38 % an Aktien-Steuern.

Ob du auf deine Gewinne aus Aktien Kirchensteuer zahlen musst, ist davon abhängig, ob du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist. Der Kirchensteuersatz beträgt je nach Bundesland 8 % bis 9 % bezogen auf die Kapitalertragsteuer. Daraus ergibt sich eine weitere Steuerbelastung in Höhe von 2,25 %.

Alle Kapitalerträge sind steuerpflichtig

Im Übrigen fallen diese Steuern auf alle Kapitalerträge an. Hierzu gehören auch Zinsen oder Gewinne aus dem Verkauf von Fonds oder ETFs. Bei ETFs (Exchange-Traded Funds) gibt es aber noch ein paar Details zu beachten. Hierauf gehen wir in unserem Artikel zu ETF Steuern genauer ein.

Vor 2009 erworbene Aktien können heute steuerfrei verkauft werden

Bis Ende 2008 existierte eine sogenannte „Spekulationsfrist“ in Deutschland. Diese besagte, dass Aktien, die mindestens ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei veräußert werden konnten.

Besitzt du noch Aktien, die du vor 2009 gekauft hast, kannst du diese steuerfrei verkaufen.

Wurden Aktien damals hingegen kürzer als zwölf Monate gehalten, mussten Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, was als Spekulationssteuer bezeichnet wurde. Für solche Fälle wurde das Halbeinkünfteverfahren angewendet, wodurch nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig war.

2. Wann fallen keine Steuern auf Aktien an?

Wie es beim Thema Steuern üblich ist, gibt es auch bei der Besteuerung von Aktien Ausnahmen. Entscheidend ist hier der Sparerpauschbetrag.

Der Sparerpauschbetrag beläuft sich im Jahr 2024 auf 1.000 € – beziehungsweise 2.000 € für Verheiratete, bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung.

Bedeutet: Belaufen sich deine Erträge aus Kapitalvermögen innerhalb eines Jahres auf weniger als 1.000 €, musst du keine Kapitalertragsteuer zahlen und deine Aktiengewinne sind steuerfrei.

Nachdem der Sparerpauschbetrag seit 2009 dauerhaft bei 801 € lag und nie erhöht wurde, wurde uns Anlegern seit 2023 nun eine Steigerung auf 1.000 € zugestanden.

Freistellungsauftrag bei deinem Broker hinterlegen

Den Sparerpauschbetrag kannst du ganz einfach nutzen, indem du bei deiner Bank oder deinem Online-Broker einen Freistellungsauftrag hinterlegst. Dein Depotanbieter kümmert sich ohnehin automatisch um die Abrechnung von Steuern.

Bist du noch auf der Suche nach einem neuen Broker für dich? Dann schau gerne mal in unseren Vergleich der besten Aktiendepots.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag (auch Steuerfreibetrag genannt) ist die Summe, die du jährlich an Einkünften erzielen kannst, die noch nicht der Einkommensteuer unterliegen. Der Steuerfreibetrag 2024 liegt bei 11.604 €. Der Steuerfreibetrag 2023 lag mit 10.908 € noch etwas geringer.

Erzielst du noch kein regelmäßiges Einkommen, kannst du bei deinem Broker eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) hinterlegen. Diese bestätigt, dass du im laufenden Jahr voraussichtlich Einkünfte erzielen wirst, die geringer sind als der Grundfreibetrag. Gerade wenn du noch Schüler oder Student bist, kann sich das für dich lohnen.

3. Aktiengewinne versteuern Beispiel: So berechnest du die Höhe der Steuern

Die Theorie wollen wir in diesem Abschnitt in die Praxis überführen.

Wir gehen davon aus, dass du bei deinem Depotanbieter einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 € hinterlegt hast. Ferner nehmen wir an, dass du in keiner Kirche Mitglied bist und somit keine Kirchensteuer zahlen musst.

Zwei Beispiele zur Berechnung der Kapitalertragsteuer

Im ersten Szenario hast du mit dem Verkauf von Aktien und den erhaltenen Dividenden im Jahr einen Ertrag von 800 € erzielt. Da dieser Ertrag kleiner ist als dein Sparerpauschbetrag von 1.000 €, sind in diesem Jahr keine Kapitalerträge zu versteuern und deine Steuerlast beträgt 0 €.

In einem zweiten Fall hast du Kapitalerträge in Höhe von 3.000 € erzielt. Abzüglich des Sparerpauschbetrags von 1.000 € liegen deine zu versteuernden Kapitalerträge bei 2.000 €. Daraus ergibt sich eine Abgeltungsteuer von 500 € zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 27,50 €. In Summe zahlst du hier also 527,50 € Steuern auf Aktien.

Szenario 1Szenario 2
Kapitalerträge800€3.000€
- Sparerpauschbetrag1.000€1.000€
= zu versteuernde Erträge0€2.000€
Abgeltungsteuer (25%)0€500€
Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungsteuer)0€27,50€
Gesamte Steuerlast0€527,50€
Beispielrechnung zur Besteuerung von Aktiengewinnen

Nutzt du deinen Sparerpauschbetrag in einem Jahr nicht aus, kannst du diesen leider nicht in das nächste Jahr mitnehmen.

4. Steuern auf Kapitalerträge sparen – So geht’s

Wie du sehen wirst, kannst du selbst bei größeren Kapitalerträgen deine Steuerlast dennoch reduzieren.

Nutze den vollen Freistellungsauftrag

Nutzt du mehrere Depots, kannst du deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € auch unter diesen Konten aufteilen. Die Summe darf 1.000 € nur nicht überschreiten. Allein mit dieser Maßnahme kannst du schon mal sicherstellen, dass dir rund 250 € an Steuern nicht abgezogen werden.

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Mit dem Grundfreibetrag von 11.604 € und dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € können sogar 12.604 € im Jahr Aktien steuerfrei sein. Beachte hierbei aber bitte, dass du sonst kein weiteres Einkommen erzielen darfst. Liegst du am Ende des Jahres doch darüber, musst du das in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Mit Buy-and-Hold-Strategie Steuern und Orderkosten vermeiden

Du kannst hohe Steuerbelastungen vermeiden, indem du nicht zu häufig handelst.  Kursgewinne von Aktien müssen erst dann versteuert werden, wenn du diese realisiert hast. Durch ständiges Aktien kaufen und verkaufen musst du in der Regel jedes Jahr Steuern zahlen, und kannst weniger vom Zinseszinseffekt profitieren.

Hier kannst du dir einfach merken: Es ist vorteilhafter einmalig 25 % Steuern auf einen Gewinn nach zehn Jahren zu bezahlen, als deinen Gewinn jedes Jahr mit 25 % zu versteuern.

Steuererklärung nicht vernachlässigen

Die wirkungsvollste und eine der wichtigsten Varianten zur Vermeidung von zu hoher Kapitalertragsteuer, ist es, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abzugeben. Am Ende entscheidet letztlich dein persönlicher Steuersatz über die Höhe der zu zahlenden Steuern auf deine Kapitalerträge.

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du im Rahmen deiner Steuerklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall wird auch auf deine Kapitalerträge dein persönlicher Steuersatz angewendet.

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Du kannst Verluste verrechnen

Die letzte Variante, auf die wir zur Reduktion deiner Steuerlast hinweisen möchten, ist die Verrechnung von Verlusten. Stell dir vor, du verkaufst eine Aktie mit einem Gewinn von 2.000 € und eine andere mit einem Verlust von 1.000 €. Hier wäre es ja unfair, wenn du den Gewinn von 2.000 € voll versteuern müsstest, aber auf dem Verlust von 1.000 € sitzen bleibst.

Die einzelnen Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden natürlich gegengerechnet. Hierbei spielen Verlusttöpfe eine entscheidende Rolle. Mehr zur Verlustverrechnung erfährst du in unserem Artikel hierzu.

5. Häufige Fragen zur Besteuerung von Aktiengewinnen

Unsere Inhalte spiegeln nur die Meinungen und Erwartungen der Autoren wider und stellen somit keine Empfehlung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen der genannten Wertpapiere dar.

Als Anleger*in trägst Du die volle Verantwortung für Deine Investitionsentscheidungen.

Die Autoren können in einige der beschriebenen Assets investiert sein und somit ein Interesse an deren Kursentwicklung haben.

Maximilian König
Maximilian König
Autor
Über den Autor
Ich beschäftige mich bereits seitdem ich 15 bin mit dem Aktienmarkt. In den letzten Jahren habe ich mich auf die Entwicklung klar definierter Investmentstrategien spezialisiert. Mein Ziel ist es die Aktienbewertung auf Basis von Daten zu vereinfachen und so nach klaren Regeln zu investieren. Bereits während meines BWL-Studiums habe ich mich selbstständig gemacht und mit investolio anschließend mein eigenes Unternehmen gegründet. Mit aktienkoenig.de möchte ich anderen Anlegern das Investieren in Aktien auf Basis klarer Strategien näherbringen.

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