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Buchhalter mit Gewinn-und Verlustrechnung
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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Definition und Beispiel

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Der Jahresabschluss eines Unternehmens besteht aus vielen unterschiedlichen Teilen. Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) ist neben der Bilanz hiervon einer der Wichtigsten. Mithilfe der GuV kannst du die Ertragskraft eines Unternehmens beurteilen.

Wir erklären dir in unserem Artikel alle wichtigen Grundlagen zur GuV. Du erfährst, welche Vorschriften es zur Erstellung der GuV gibt und wir schauen uns den Aufbau einer Gewinn-und Verlustrechnung an. Außerdem gehen wir auf die Bedeutung der GuV im Rahmen der Aktienbewertung ein.

Gewinn- und Verlustrechnung: das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden im Rahmen des Jahresabschlusses Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt.
  • Die GuV ist neben der Bilanz und der Cashflow-Rechnung ein wesentlicher Bestandteil der Bilanzanalyse.
  • Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt fest, wer zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet ist. Börsennotierte Unternehmen müssen eine GuV erstellen und veröffentlichen.
  • Der GuV Aufbau kann in Konten- oder Staffelform erfolgen. Zur Erstellung wird entweder das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren angewendet.
  • In der Fundamentalanalyse bildet die GuV eine wichtige Grundlage für die Berechnung diverser Aktienkennzahlen.

1. Gewinn- und Verlustrechnung einfach erklärt

In der GuV findest du die Umsatzerlöse des Unternehmens und verschiedene Kostenpositionen. Je nachdem, welche Kosten in Abzug gebracht werden, lassen sich verschiedene Gewinngrößen berechnen. Nach Abzug aller Kosten gibt dir die GuV Auskunft über den Jahresüberschuss.

Die GuV lässt sich im Rahmen der doppelten Buchführung über die Aufstellung des GuV-Kontos konstruieren. Das GuV-Konto beinhaltet auf der Soll-Seite alle Salden der Aufwandskonten. Auf der Haben-Seite werden alle Salden der Ertragskonten eingetragen. Auf Basis dieser Gegenüberstellung ergibt sich dann der Jahresüberschuss (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust).

Darstellung eines GuV-Kontos
Darstellung eines GuV-Kontos
Quelle: eigene Darstellung

2. Wer muss eine GuV erstellen?

Wer alles eine GuV erstellen muss, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in §242 Absatz 2 HGB geregelt. Demnach muss jeder Kaufmann, jede Kapitalgesellschaft und jede Personengesellschaft eine GuV erstellen.

Da Aktiengesellschaften Kapitalgesellschaften sind, ist somit auch jedes börsennotierte Unternehmen zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet.

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Sofern ein Unternehmen nicht an der Börse notiert ist, muss die GuV im Rahmen des Jahresabschlusses veröffentlicht werden. Börsennotierte Gesellschaften sind in der Regel allerdings dazu verpflichtet, Quartalsabschlüsse zu veröffentlichen und entsprechend quartalsweise eine GuV aufzustellen. In einigen Ländern reicht allerdings auch ein halbjährliches Reporting aus.

Kapitalgesellschaften müssen ihre GuV laut §275 Absatz 1 HGB in Staffelform aufstellen. Alle weiteren Unternehmen können zwischen der Staffelform und der Kontenform wählen.

3. Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Wer eine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen muss, wann diese veröffentlicht werden muss und wie eine GuV aufgebaut sein soll, wird im HGB geregelt.

Betrachten wir hingegen börsennotierte Gesellschaften, greifen für europäische Unternehmen die Regelungen nach IFRS bzw. für US-amerikanische Unternehmen die Vorschriften nach US-GAAP.

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4. Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung

Eine GuV kann in Kontenform oder in Staffelform aufgestellt sein. Bei der GuV in Staffelform unterscheiden wir zwischen einem Gesamtkostenverfahren und einem Umsatzkostenverfahren. Außerdem gilt es noch zwischen dem Bruttoprinzip und dem Nettoprinzip zu unterscheiden. Auf all diese Unterschiede gehen wir in den folgenden Unterkapiteln ein.

Gewinn- und Verlustrechnung Aufbau

Wir starten zunächst mit der GuV in Kontenform. Das GuV-Konto weist zwei Spalten auf: Die linke Seite wird als Sollseite bezeichnet, die rechte Spalte als Habenseite.

Auf der Sollseite werden alle Aufwendungen erfasst. Auf der Habenseite werden die Erträge aufgelistet. Beide Seiten werden anschließend saldiert.

Ergibt sich auf der Sollseite ein Überschuss, waren die Aufwendungen höher als die Erträge, was einen Verlust zur Folge hat. Ist hingegen auf der Habenseite ein Überschuss vorhanden, übersteigen die Erträge die Aufwendungen. In diesem Fall hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet.

Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung in Kontenform
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung in Kontenform
Quelle: eigene Darstellung

Wie zuvor erwähnt, ist die Kontenform der GuV für Kapitalgesellschaften und damit auch für Aktiengesellschaften aber nicht zulässig. Hier muss die GuV hingegen zwingend als Staffelform aufgestellt sein.

Um die GuV in Staffelform zu erstellen, müssen zunächst alle betrieblichen Erlöse erfasst werden. Hiervon werden anschließend alle betrieblichen Aufwendungen in Abzug gebracht. Die Differenz entspricht dem Betriebsergebnis.

Der wesentliche Unterschied zur Kontenform besteht darin, dass alle Erträge und Aufwendungen hier sortiert nach Gruppen untereinander aufgelistet werden.

Gewinn- und Verlustrechnung: Bruttoprinzip oder Nettoprinzip

Eine weitere Unterscheidung beim GuV Aufbau erfolgt zwischen dem Bruttoprinzip und dem Nettoprinzip.

Beim Bruttoprinzip werden alle Aufwendungen und Erträge als Einzelposten auf dem GuV-Konto ausgewiesen. Ist im Jahr bspw. ein Zinsaufwand von 5 Millionen Euro entstanden, demgegenüber steht ein Zinsertrag von 2 Millionen Euro, dann müssen diese beiden Größen jeweils auf dem GuV-Konto erfasst werden.

Beim Nettoprinzip ist es hingegen möglich, den Ertrag und den Aufwand miteinander zu verrechnen. In diesem Fall taucht auf dem GuV-Konto nur ein Zinsaufwand in Höhe der Differenz von 3 Millionen Euro auf.

Das Nettoprinzip dürfen allerdings nur kleine und mittelgroße Unternehmen anwenden. Große Kapitalgesellschaften und damit auch Aktiengesellschaften müssen zwingend das Bruttoprinzip umsetzen.

Gesamtkostenverfahren vs Umsatzkostenverfahren

Hier sei vorab bereits erwähnt, dass jedes Unternehmen frei wählen kann, welches Verfahren es verwendet. In Deutschland wird das Gesamtkostenverfahren häufiger verwendet.

Lediglich bei einer Bilanzierung nach US-GAAP muss zwingend das Umsatzkostenverfahren verwendet werden.

Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Kosten und Erlöse des Geschäftsjahres betrachtet und nach Kostenarten gegliedert. Beim Umsatzkostenverfahren hingegen werden nur Kosten berücksichtigt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind.

Wir betrachten zunächst das Gesamtkostenverfahren: Ausgehend von den Umsatzerlösen wird eine Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen hinzuaddiert bzw. eine Verminderung in Abzug gebracht.

Anschließend werden die Kosten der Produktion abgezogen. Hierbei handelt es sich insb. um Kosten für Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen. Zusammengefasst bleibt dann das Betriebsergebnis.

Auch beim Umsatzkostenverfahren sind die Umsatzerlöse der Startpunkt in der GuV. Anschließend werden die Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzerlöse in Abzug gebracht. Die Differenz entspricht dem Bruttoergebnis vom Umsatz. Hiervon werden anschließend die Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen. Außerdem müssen sonstige betriebliche Erträge hinzuaddiert werden. Das Ergebnis ist das Betriebsergebnis.

Beide Verfahren führen zum gleichen Betriebsergebnis. Ausgehend vom Betriebsergebnis werden bei beiden Verfahren u. a. die Zinsaufwendungen und Steuern auf identische Art in Abzug gebracht, um zum Jahresüberschuss zu gelangen.

Die Berechnung haben wir dir in folgender Übersicht dargestellt:

Berechnung Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren
Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren
Quelle: eigene Darstellung

5. Gewinn- und Verlustrechnung Beispiel

Die GuV gibt dir Auskunft über die Ertragslage eines Unternehmens. Damit ist dieser Bestandteil des Jahresabschlusses einer der wichtigsten, wenn es darum geht, dass du die Profitabilität eines Unternehmens bzw. einer Aktie bewerten möchtest. Im Rahmen der Fundamentalanalyse einer Aktie ist die GuV daher eine wichtige Informationsquelle zur Berechnung von Kennzahlen.

Auswertung der GuV hilft dir bei der Analyse von Aktien

Ziel der Analyse der GuV sowie der Bilanz muss es sein, dass du aussagekräftige Aktienkennzahlen berechnen kannst, die die Profitabilität und finanzielle Stärke eines Unternehmens bewerten können.

Mithilfe der Informationen aus der GuV (und zusätzlichen Daten aus der Bilanz) kannst du bspw. Kennzahlen wie die Eigenkapitalrentabilität, die Gesamtkapitalrentabilität oder auch diverse Margen berechnen.

Spätestens, wenn du einzelne Unternehmen miteinander vergleichen möchtest, helfen dir diese Kennzahlen dabei, um zu beurteilen, welches Unternehmen mit Blick auf die Zahlen das bessere ist.

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(ggf. fallen Produktkosten, Spreads, Zuwendungen und Crypto-Gebühren an)

An die erforderlichen Informationen kommst du recht einfach heran. Jedes kapitalmarktorientierte Unternehmen ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss öffentlich einsehbar zu publizieren. Möchtest du bspw. für BMW den Jahresabschluss einsehen, google am besten nach „BMW Investor Relations“.

GuV Beispiel mit Berechnung

In der folgenden Tabelle haben wir dir einmal beispielhaft die Gewinn- und Verlustrechnung für BMW für das Geschäftsjahr 2022 aufbereitet. Die Werte sind in Millionen Euro angegeben.

Umsatzerlöse 142.610
- Umsatzkosten -118.042
= Bruttoergebnis vom Umsatz 24.568
- Vertriebskosten und allg. Verwaltungskosten -10.616
+ Sonstige betriebliche Erträge 1377
- Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.330
= Ergebnis vor Finanzergebnis 13.999
- Ergebnis aus Equity-Bewertung -100
+ Zinsen und ähnliche Erträge 422
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen -251
+ Übriges Finanzergebnis 8.937
= Ergebnis vor Steuern 23.509
- Ertragsteuern -4.927
= Jahresüberschuss 18.582
GuV Beispiel für die BMW Aktie

6. Häufige Fragen zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Unsere Inhalte spiegeln nur die Meinungen und Erwartungen der Autoren wider und stellen somit keine Empfehlung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen der genannten Wertpapiere dar.

Als Anleger*in trägst Du die volle Verantwortung für Deine Investitionsentscheidungen.

Die Autoren können in einige der beschriebenen Assets investiert sein und somit ein Interesse an deren Kursentwicklung haben.

Maximilian König
Maximilian König
Autor
Über den Autor
Ich beschäftige mich bereits seitdem ich 15 bin mit dem Aktienmarkt. In den letzten Jahren habe ich mich auf die Entwicklung klar definierter Investmentstrategien spezialisiert. Mein Ziel ist es die Aktienbewertung auf Basis von Daten zu vereinfachen und so nach klaren Regeln zu investieren. Bereits während meines BWL-Studiums habe ich mich selbstständig gemacht und mit investolio anschließend mein eigenes Unternehmen gegründet. Mit aktienkoenig.de möchte ich anderen Anlegern das Investieren in Aktien auf Basis klarer Strategien näherbringen.

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