Deutsche Rechtsformen im Überblick
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich auch für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform hat Einfluss auf zahlreiche Faktoren wie die Höhe des Startkapitals oder die Anzahl an beteiligten Personen. Insbesondere deine gewählte Rechtsform macht den Unterschied zwischen beschränkter Haftung und vollumfänglicher, privater Haftung.
Die beliebtesten Rechtsformen bei Gründern in Deutschland sind Einzelunternehmen, GbRs oder GmbHs. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Rechtsformen es gibt und welche Vor- und Nachteile diese bieten.
1. Was ist eine Rechtsform?
Starten wir kurz mit dem Begriff der Rechtsform. Die Rechtsform ist nichts anderes als der gesetzliche Rahmen deines Unternehmens. Dabei hat die Rechtsform gleich auf mehreren Ebenen eine Auswirkung auf deine Unternehmung – sie bestimmt persönliche, steuerliche, finanzielle und juristische Aspekte.
Die gewählte Rechtsform bestimmt beispielsweise, ob du Eigenkapital zur Gründung benötigst – sowie dessen Höhe. Außerdem hat deine Rechtsform Einfluss auf die Finanzierbarkeit und bestimmt, inwiefern du mit deinem Privatvermögen haftest.
2. Diese Rechtsformen gibt es in Deutschland
Wenn du ein Unternehmen in Deutschland gründest, stehen dir zahlreiche Rechtsformen zur Auswahl. Im Folgenden möchten wir dir die wichtigsten Rechtsformen vorstellen:
- Einzelunternehmen: Als Freiberufler, Solo-Selbstständiger, Selbstständiger oder Kaufmann oder -frau gehörst du zu den Einzelunternehmen.
- Personengesellschaften: Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Gründern. Besonders bekannt sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
- Kapitalgesellschaft: Die Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige, juristische Person, bei der Gesellschafter einen Anteil am Unternehmen halten. Besonders bekannt sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Nachfolgend gehen wir kurz auf wichtige und beliebte Rechtsformen ein.
Einzelunternehmen
Die am häufigsten anzutreffende Rechtsform in Deutschland ist die des Einzelunternehmens. Dabei nutzen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute diese Rechtsform, wenn sie sich im Rahmen der Gründung für keine andere Rechtsform entscheiden.
Ein Einzelunternehmer haftet privat mit dem gesamten Vermögen. Dafür ist kein Stammkapital zur Gründung erforderlich. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, wie du ein Einzelunternehmen gründest.
Nachfolgend eine Übersicht der Vor- und Nachteile:
Nachteile von Einzelunternehmen
- Unbeschränkte Haftung im Privatvermögen
- Eine Veräußerung von Firmenanteilen resultiert in Umfirmierung
- Im Kleingewerbe muss Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein
- Kaufleute müssen trotzdem doppelte Buchführung durchführen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Bei der GbR handelt es sich um die beliebteste Gesellschaftsform für mehrere Teilhaber. Dabei ist die GbR nicht nur für Unternehmen relevant, sondern auch im Privaten. In der Praxis ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die einfachste Rechtsform im Bereich der Personengesellschaften. Die rechtlichen Grundlagen zur GbR werden in den §§ 705 ff. BGB geregelt, weshalb diese Gesellschaft auch umgangssprachlich als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird.
Wie die Gründung einer GbR funktioniert, zeigen wir dir im verlinkten Beitrag. Lass uns nun noch einen Blick auf die Vor- und Nachteile der BGB-Gesellschaft werfen:
Vorteile der GbR
- Einfache Gründung
- Eignet sich auch für mehrere Freiberufler
- Keine Eintragung im Handelsregister erforderlich
- Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Anteile, Gewinnverteilung etc. zwischen den Gesellschaftern
- Kein Stammkapital erforderlich
- Vereinfachte Buchhaltung bis 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz
- Versteuerung auf Ebene der Gesellschafter mit Einkommensteuer
Nachteile der GbR
- Einschränkung bei der Namenswahl
- Persönliche Haftung der Gesellschafter
- Beschlussfassung ohne Gesellschaftsvertrag nur einstimmig möglich
- Finanzierung der GbR wird auf Bonität der Gesellschafter abgestellt
- Automatische Umwandlung in OHG ab 500.000 € Gewinn pro Jahr
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Auch die OHG ist eine Personengesellschaft und besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern – auch eine juristische Person kann Gesellschafter sein. Wie bei der GbR ist auch die Gründung einer OHG einfach und ohne Mindestkapital möglich. Im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft muss jedoch ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen.
Vorteile einer OHG
- Einfache Gründung
- Keine Mindestkapitalanforderungen
- Alleinige Vertretung durch Gesellschafter
- Gewerbesteuerfreibetrag bis 24.500 €
- Gesellschaftsvertrag als Grundlage für Anteils-, Gewinn- und Haftungsverteilung
Nachteile einer OHG
- Eintragung im Handelsregister verpflichtend
- Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
- Vertrauen zwischen Gesellschafter erforderlich, da sonst Fortbestand der OHG gefährdet
- Doppelte Buchhaltung und Bilanzierungspflicht
- Einzelne Gesellschafter können keine Entscheidungen treffen
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) kombiniert die beschränkte Haftung einer Kapitalgesellschaft mit den Vorzügen einer Personengesellschaft. Einerseits gibt es privat haftende Gesellschafter, die Komplementäre. Zudem gibt es mindestens einen Gesellschafter, der nur in Höhe der Einlage haftet – den Kommanditisten.
Die Gründung einer KG ist einfach und erfordert wie bei allen anderen Personengesellschaften keine Stammeinlage aufseiten der Komplementäre. Die Kommanditisten haften dahingegen nur in Höhe ihres Haftungsanteils. Nachfolgend die Vor- und Nachteile der KG im Überblick:
Vorteile der KG
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Einfache Gründung
- Eigenkapital mit Einlage durch Kommanditisten
- Komplementär hat Entscheidungsgewalt
- Attraktiv für Kapitalgeber
- Vertragsänderungen ohne notarielle Beglaubigung
Nachteile der KG
- Unbeschränkte Haftung für Komplementär
- Eintragung ins Handelsregister
- Vertrauensbasis zwischen Gesellschaftern entscheidend für Fortbestand der KG
- Kommanditist hat trotz Einlage keine Kontrolle über KG
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (UG) gehört zu den Kapitalgesellschaften und wird oftmals als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Dabei ist die UG selbst keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Die UG muss stets mit dem Zusatz (haftungsbeschränkt) geführt werden, da der Geschäftspartner ansonsten von einer privaten Haftung des Gesellschafters ausgehen kann.
Im Vergleich zur GmbH gibt es bei der UG eine Sparpflicht, die sich aus § 5a III GmbHG ableitet. Ziel ist es, dass die UG das Mindeststammkapital der GmbH anspart. Die Gründung einer UG ist etwas komplexer als bei Personengesellschaften – mehr zum Ablauf erfährst du im ausführlichen Ratgeber.
Vorteile einer UG
- Haftung beschränkt sich auf die Gesellschaft
- Gründung auch mit geringem Stammkapital möglich (theoretisch ab 1 €)
- Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschaft
- Umwandlung in eine GmbH ist möglich
- Anteil am Stammkapital definiert Stimmrechte
Nachteile einer UG
- 25 % der Gewinne müssen zurückgestellt werden, bis 25.000 € vorhanden sind
- Einzahlung der Stammeinlage muss in bar erfolgen
- Eine UG hat eine geringe Bonität und ist kaum kreditwürdig
- Bei zu geringem Stammkapital droh die Insolvenz der Gesellschaft
- Geringes Ansehen bei Geschäftspartnern
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine der bekanntesten und renommiertesten Rechtsformen Deutschlands. Zur Gründung einer GmbH ist der Gang zum Notar erforderlich – dieser registriert die Firma im Handelsregister. Außerdem müssen die Gesellschafter das Stammkapital in die Gesellschaft einzahlen.
Aus steuerlicher Sicht ist die GmbH komplexer als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft. Dafür können Gründer die Anteile veräußern und neue Gesellschafter aufnehmen. Folgende Vor- und Nachteile zeichnen eine GmbH aus:
Vorteile einer GmbH
- Beschränkte Haftung
- Trennung von Gesellschaftern und operativem Geschäft
- Beteiligung an Unternehmen durch Gesellschafter
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgeber möglich
- Hohe Bonität
- Nutzung als Holding möglich
- Günstigere Besteuerung von Gewinnen
- Hohes Ansehen, auch international
Nachteile einer GmbH
- Komplizierte Gründung mit Gesellschaftsvertrag und Notar
- Höhere Kosten durch doppelte Buchhaltung und Bilanzierung
- Geschäftskonten oftmals etwas teurer
- Aufsichtsrat ab 500 Mitarbeitern erforderlich
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die wohl bekannteste Kapitalgesellschaft – fast jeder kennt das Kürzel der AG. Viele Menschen verbinden die AG automatisch mit der Börse, doch nicht jede AG ist börsennotiert.
Im Unterschied zur GmbH ist das Stammkapital der Aktiengesellschaft in einzelne Aktien aufgeteilt. Die Aktien stellen dabei die Anteile der Gesellschafter am Grundkapital der Gesellschaft dar. Eine AG hat stets einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Entscheidungen werden durch die Hauptversammlung getroffen. Auch zur AG haben wir einen Gründungsleitfaden erstellt.
Nachfolgend noch ein kurzer Überblick über die Vor- und Nachteile der AG:
Vorteile der Aktiengesellschaft
- Unternehmenskontinuität auch im Falle des Todes eines Aktionärs
- Leichte Handelbarkeit von Aktien
- Hohes Ansehen der AG in Wirtschaft und Gesellschaft
- Eigenkapitalbeschaffung durch Veräußerung von Aktienpaketen
- Familienunternehmen können sich Einfluss durch Trennung von Stamm- und Vorzugsaktien sichern
Nachteile der Aktiengesellschaft
- 50.000 € Grundkapital erforderlich
- Drei Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung) erforderlich
- Geringer Einfluss der Gesellschafter auf den Vorstand
3. Welche Rechtsformen sind in Deutschland besonders beliebt?
Wie du im vorherigen Kapitel gelernt hast, gibt es in Deutschland zahlreiche Rechtsformen. Doch die wichtigste Frage ist an dieser Stelle, welche Rechtsform von Unternehmen genutzt wird.
Rechtsformen in Deutschland 2022
Rechtsform | Anzahl |
---|---|
Einzelunternehmen | 2.033.401 |
Personengesellschaften | 414.176 |
Kapitalgesellschaften | 813.175 |
Sonstige Rechtsformen | 174.726 |
Gesamt | 3.435.478 |
Wie die Auswertung aus dem Jahr 2022 zeigt, dass die meisten Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens geführt werden. Zeitgleich zeigt sich, dass Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG sich ebenfalls einer hohen Beliebtheit bei Unternehmern erfreuen.
Spannend ist zudem ein Blick auf die Verteilung mit Blick auf die Beschäftigten.
Rechtsform | Bis 10 | Bis 50 | Bis 250 | Ab 250 |
---|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | 1.939.339 | 90.243 | 3.730 | 89 |
Kapitalgesellschaften | 332.431 | 64.169 | 14.417 | 3.159 |
Personengesellschaften | 573.963 | 179.152 | 48.921 | 11.139 |
Sonstige Rechtsformen | 136.663 | 28.074 | 7.330 | 2.658 |
Auffällig ist hierbei, dass viele kleine Unternehmen auf die Rechtsform des Einzelunternehmens setzen. Dahingegen nehmen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bei einer steigenden Anzahl an Beschäftigten eine höhere Relevanz ein.
4. So findest du die richtige Rechtsform
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich auch mit den unterschiedlichen Rechtsformen auseinandersetzen. Hierbei spielen dein Ziel, die Geschäftsidee und deine Situation eine tragende Rolle. Folgende Faktoren solltest du bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigen:
- Anzahl Gründer: Wie viele Gründer soll es geben? Das Einzelunternehmen ist nur für einzelne Gründer geeignet.
- Haftung: Möchtest du mit deinem privaten Vermögen haften oder die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken?
- Eigenkapital: Wie viel Eigenkapital kannst du für die Gründung aufbringen?
- Finanzierung: Wie möchtest du das Unternehmen in Zukunft finanzieren? Sollen weitere Gesellschafter eingebunden werden oder setzt du ausschließlich auf Fremdkapital in Form von Darlehen?
- Komplexität: Wie schnell soll die Gründung erfolgen? Möchtest du den Gang zum Notar antreten oder die Firma schnell und mit wenig Aufwand gründen?
- Tätigkeit: Soll deine Tätigkeit gewerblich sein oder gehörst du eventuell zu den freien Berufen?
- Unternehmenszweck: Soll dein Unternehmen profitgetrieben sein oder verfolgst du einen sozialen Ansatz?
- Buchhaltung: Welchen administrativen Aufwand möchtest du haben? Kleingewerbe dürfen sich über eine erleichterte Buchführung freuen.
- Name: Möchtest du das Unternehmen unter eigenem Namen führen oder stattdessen einen fiktiven Namen vor deinen Kunden verwenden?
Zwischen den einzelnen Rechtsformen gibt es teils signifikante Unterschiede. So bestimmt die Rechtsform etwa die Anzahl der Gründer, die steuerlichen Grundlagen und die Haftung. Weiterhin eignet sich nicht jede Rechtsform für stark wachsende Geschäftsmodelle, die auf Fremd- und Eigenkapital durch Banken und neue Investoren setzen.
Die nachfolgende Tabelle hilft dir dabei, die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen genauer zu verstehen.
Gründer | Haftung | Stammkapital | Investoren | Steuern | Buchführung | Transparenz | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | Einer | Privat | Keins | Nicht geeignet | Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Einfache Buchführung und EÜR für Kleingewerbe, sonst doppelte Buchführung | Kein Registereintrag |
GbR | Mind. zwei | Privat | Keins | Nicht geeignet | Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Einfache Buchführung, EÜR | Kein Registereintrag |
OHG | Mind. zwei | Privat | Keins | Nicht geeignet | Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Bilanz, doppelte Buchführung | Eintrag ins Handelsregister |
PartG | Mind. zwei | Für berufl. Fehler haftet jeder für sich | Keins | Nicht geeignet | Einkommensteuer | Einfache Buchführung, EÜR | Eintrag ins Partnerschaftsregister |
KG | Komplementär und Kommanditist | Privat für Komplementär, Einlage für Kommanditist | Lt. Gesellschaftsvertrag | Gut geeignet | Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Bilanz, doppelte Buchführung | Eintrag ins Handelsregister |
UG | Mind. allein | Stammeinlage | Ab 1 € | Geeignet | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Bilanz, doppelte Buchführung | Eintrag ins Handelsregister |
GmbH | Mind. allein | Stammeinlage | 25.000 € | Gut geeignet | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Bilanz, doppelte Buchführung | Eintrag ins Handelsregister |
gGmbH | Mind. allein | Stammeinlage | 25.000 € | Gut geeignet | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Bilanz, doppelte Buchführung | Eintrag ins Handelsregister |
AG | Mind. allein | Stammeinlage | 50.000 € | Sehr gut geeignet | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Bilanz, doppelte Buchführung | Eintrag ins Handelsregister |
Wir hoffen, dass du nun ein besseres Verständnis für die deutschen Rechtsformen hast. Im weiteren Verlauf des Ratgebers erfährst du noch mehr zu den einzelnen Aspekten, auf die du bei der Wahl einer Rechtsform achten solltest. Im nächsten Schritt widmen wir uns den Unterschieden zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
5. Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften: Hier liegen die Unterschiede
Wie du im vorherigen Abschnitt gelernt hast, sind Kapital- und Personengesellschaften bei größeren Unternehmen besonders beliebt. Im Grunde ist eine Personengesellschaft keine rechtlich selbstständige Rechtsform. Dies ist bei einer GmbH anders, denn diese tritt als juristische Person auf und ist somit in sich geschäftsfähig.
Bei einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter oder Inhaber selbst die Geschäftsführung. Die Vergütung erfolgt mithilfe von Privatentnahmen. Dahingegen kann eine GmbH auch fremde Personen als Geschäftsführer anstellen und ein Gehalt an operativ tätige Gesellschafter, Geschäftsführer etc. zahlen.
Eklatante Unterschiede bei der Haftung
Doch neben den Anstellungs- und Vergütungsmöglichkeiten spielt auch die Haftung eine wichtige Rolle. Bei einer Personengesellschaft sind die Gesellschafter privat haftend. Dementsprechend stehen diese mit ihrem gesamten Privatvermögen in der Haftung. Dahingegen haften Gesellschafter in einer Kapitalgesellschaft ausschließlich in Höhe Ihrer Stammeinlage.
Auch bei der Unternehmergesellschaft gilt die beschränkte Haftung auf die Stammeinlage. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass in der Kommunikation die Gesellschaft als UG (haftungsbeschränkt) zu bezeichnen ist.
Trotz der beschränkten Haftung setzen Banken bei der Finanzierung einer UG auf eine private Bürgschaft der Gesellschafter. Damit umgehen Banken die beschränkte Haftung und verschaffen sich weitere Sicherheiten – natürlich unbeschränkt mit dem Privatvermögen.
Zusätzlich zeigt sich, dass die Gründung einer Personengesellschaft schnell funktioniert. Hierfür ist kein Stammkapital erforderlich und auch ein Notariat wird nicht benötigt. Stattdessen kannst du einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Für viele Gründer dürfte auch die bürokratische Erleichterung eine Rolle spielen, denn in der Regel reicht die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung vollkommen aus.
Betrachten wir im Vergleich die Kapitalgesellschaft, dann ist der Gründungsaufwand höher. Du musst einen Termin beim Notariat machen und den Gesellschaftervertrag erstellen lassen. Außerdem ist im Anschluss ein Geschäftskonto erforderlich, auf welches du die Stammeinlage einzahlst. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Angebot an GmbH-Geschäftskonten eingeschränkter ist.
Weiterhin ist die Kapitalgesellschaft bilanzierungspflichtig. Somit muss eine Bilanz mitsamt doppelter Buchführung erstellt werden. Hier solltest du mit höheren Kosten und einem größeren Aufwand bei der Erstellung rechnen. Zusätzlich werden die Abschlüsse veröffentlicht und sind somit einsehbar. Allerdings ermöglichen Kapitalgesellschaften die Veräußerung von Anteilen und eine bessere Steuerung und Auszahlung von Gewinnen.
Vorratsgesellschaften beschleunigen die GmbH-Gründung
Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Dabei nimmt deren Gründung einige Zeit in Anspruch. Von der Prüfung des Namens über den Notarvertrag bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen nicht selten einige Monate.
Mit einer Vorratsgesellschaft funktioniert die Gründung deutlich schneller. Besonders bekannt ist in diesem Zuge Ride Capital. Wie der Prozess in der Praxis abläuft, erfährst du in unserem Test zu Ride Capital.
6. Rechtsformen für individuelle Gründen oder im Team
Wie du der oben stehenden Tabelle entnehmen kannst, gibt es Rechtsformen, die sich nicht für die Gründung im Team eignen und solche, die nur im Zusammenschluss mit anderen Geschäftspartnern möglich sind.
Möchtest du allein für die Geschicke deines Unternehmens verantwortlich sein und macht dir die private Haftung nichts aus, dann ist ein klassisches Einzelunternehmen eine gute Option. Zeitgleich kannst du auch als Einzelunternehmer Mitarbeiter beschäftigen, um dich zu entlasten.
Eine Alternative mit einer beschränkten Haftung ist dahingegen die GmbH. Hier legst du das Stammkapital allein ein und bist somit einziger Gesellschafter deiner GmbH. Die Haftung wird jedoch auf die Firma beschränkt – gleiches gilt übrigens für die UG.
Ein geschäftsführender Gesellschafter mit einer mindestens 50 % Beteiligung an einer GmbH kann sich von der Rente befreien lassen. Gerade für Handwerker, die grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, ist das eine Möglichkeit, um die Altersvorsorge in die eigenen Hände zu nehmen.
Bei Teamgründungen sollte das Geschäft im Vordergrund stehen
Bei Teamgründungen gibt es gleich mehrere Rechtsformen, die sich eignen. Unter Gründern sind die GbR, OHG und GmbH besonders beliebt. Grundsätzlich ist die Gründung im Team auch eine gute Idee, denn jeder Gründer bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Kompetenzen mit. Durch die Gründung verfolgen die Unternehmen gemeinsam ein Ziel und können gegenseitig vom Know-how und den Skills der Co-Gründer profitieren.
Allerdings zeigt sich auch, dass beim Geschäft die Freundschaft in den Hintergrund gestellt werden sollte. Stattdessen ist ein Gesellschaftsvertrag unabdingbar, um Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter zu regeln. Gibt es Gründer, die nicht im Unternehmen arbeiten, sollten hier passende Regelungen bestehen, um späteren Ärger zu vermeiden.
Bei einer GbR oder OHG ist der Gesellschaftsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz sollten Gründer diesen aufsetzen, um späteren Ärger zu vermeiden. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch, bei großen Visionen einen Termin bei einem Anwalt oder Notar zu vereinbaren, um einen passenden Vertrag aufzusetzen.
7. Diese Rechtsformen sind nur gewissen Tätigkeiten vorenthalten
Bist du im Gründungsprozess, solltest du auch prüfen, welche Unternehmensform zu deiner Geschäftsidee passt. Ein anschauliches Beispiel hierfür sind freiberufliche Tätigkeiten, denn diese können ausschließlich als Einzelunternehmen angeboten werden. Entscheidet sich beispielsweise ein Autor für die Gründung einer GmbH, um die Haftung zu begrenzen, verliert er in diesem Zuge die steuerlichen Vorteile.
Die Begriffe freiberuflich und gewerbetreibend gehören nicht zu den deutschen Rechtsformen. Vielmehr handelt es sich um steuerrechtliche Begrifflichkeiten.
Einen guten Überblick über die Katalogberufe, die zu den Freiberuflern zählen, findest du in unserem Artikel zum Thema Freiberufler werden. Sobald sich Freiberufler mit anderen Freiberuflern zusammentun, agieren sie in einer GbR. Sobald der Zusammenschluss ausschließlich Freiberufler umfasst, ist auch die Gründung einer Partnergesellschaft möglich.
Der eingetragene Kaufmann steht im Handelsregister
Auch der eingetragene Kaufmann (e. K.) agiert im Rahmen eines Einzelunternehmens. Im Vergleich zu den anderen Einzelunternehmen ist dieser jedoch als Kaufmann oder Kauffrau im Handelsregister eingetragen. Mit dem Eintrag unterliegen die Geschäfte den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs.
Die Eintragung ins Handelsregister hängt im Falle des eingetragenen Kaufmanns von den Tätigkeiten und der Betriebsgröße ab.
Sobald sich mehrere Kaufleute zusammenschließen, agieren sie im Rahmen der OHG und bilden somit eine offene Handelsgesellschaft.
Kapitalgesellschaften stellen im direkten Vergleich die Haftung auf das Stammkapital ab. Nahezu jedes Unternehmen kann als Kapitalgesellschaft geführt werden. Hierbei ändern sich in erster Linie die Haftung und die steuerlichen Rahmenbedingungen.
- Kostengünstiges Geschäftskonto
- Cashback auf Kartenzahlungen
- Rechnungsstellung möglich
8. Die Haftung hängt von der Rechtsform ab
Werde ich gefragt, welche Rechtsform ich favorisieren würde, dann frage ich im ersten Schritt, wie riskant das Geschäftsmodell ist und wie es um die Haftung bestellt ist. Immerhin muss jedes Unternehmen für Verbindlichkeiten und Sach- sowie Vermögensschäden einstehen.
Wer diese Haftung in der Praxis übernimmt, hängt in erster Linie von der Rechtsform ab. Kannst du mit deinem privaten Vermögen haften oder möchtest du die Haftung auf deine Firma abstellen?
Je nach Haftungsrisiko solltest du prüfen, wo die Haftung stattfinden soll. Gerade bei großen Projekten kann es Sinn ergeben, wenn du keine private Haftung übernimmst. Nicht selten müssen Gründer nach einer fehlgeschlagenen Selbstständigkeit die Privatinsolvenz anmelden. Grund ist in diesem Fall, dass die Verbindlichkeiten nicht über das private Vermögen ausgeglichen werden konnten.
Wichtig ist an dieser Stelle auch die Tatsache, dass eine beschränkte Haftung, wie sie die GmbH bietet, nicht bedeutet, dass du nicht privat haftest. Gerade bei größeren Darlehen ist es normal, dass die Bank eine persönliche Bürgschaft der Gründer anfordert. Außerdem gilt die beschränkte Haftung nur, wenn dir keine persönlichen Fehler nachgewiesen werden – bei groben Fehlern haftest du ebenfalls persönlich.
Allerdings ist die Haftungsbeschränkung sinnvoll, insbesondere für den Fall, dass ein Kunde eine vertraglich zugesicherte Leistung einklagen möchte, weil du diese nicht erbringen kannst. Gegen eine entsprechende Schadenersatzforderung schützt dich die Haftungsbeschränkung in deinem Privatvermögen.
Die gesamtschuldnerische Haftung bei Teamgründungen
Wenn ihr im Team gründet, dann ist die gesamtschuldnerische Haftung oftmals ein Problem. Diese sorgt dafür, dass ein Teammitglied für die Fehler eines anderen haften muss – auch mit dem privaten Vermögen. Für Freiberufler löst die PartG dieses Problem, da sie die Haftung für berufliche Fehler auf den einzelnen Gesellschafter beschränkt.
Bei einer GbR oder OHG gibt es eine solche Begrenzung nicht. So müssen alle Gesellschafter solidarisch für den Fehler eines anderen Gesellschafters einstehen. Auch hier ist der Gesellschaftsvertrag maßgeblich, um den firmeninternen Umgang mit der gesamtschuldnerischen Haftung zu regeln.
Bei Haftungsfragen kann es um sehr hohe Beträge gehen. Aus diesem Grund sollte ein Gesellschaftsvertrag dazu beitragen, den Ausgleich unter den Gesellschaftern sicherzustellen. Erfahrungsgemäß ist eine rechtliche Beratung zwingend erforderlich, um einen rechtlich belastbaren Vertrag aufzusetzen.
9. Das Eigenkapital bei der Unternehmensgründung
Lass uns nun einen Blick auf die finanziellen Voraussetzungen zur Unternehmensgründung werfen. Wer ein Unternehmen gründet, hat oftmals etwas Kapital angespart. Doch auch das finanzielle Polster entscheidet schlussendlich über die passende Rechtsform.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist es nicht erforderlich, dass du Stammkapital einbringst. Zwar wirst du auch hier etwas Geld für die Gründung benötigen, doch dieses nimmst du einfach aus deinem privaten Vermögen oder als Darlehen von einer Bank.
Spannender wird das Thema der Stammeinlage, wenn du eine Kapitalgesellschaft gründen möchtest. Die GmbH erfordert immerhin eine Stammeinlage von 25.000 €. Zwar ist es auch möglich die GmbH mit einer Einzahlung von 12.500 € zu gründen, doch hier müssen die Gesellschafter über die Differenz gesamtschuldnerisch haften.
Über das Stammkapital können bei Teamgründern auch die Unternehmensanteile verteilt werden. So können Gründer, die mehr einzahlen, in das Unternehmen auch einen größeren Anteil am Unternehmen erhalten. Zeitgleich lässt sich das Stammkapital in Zukunft erhöhen und somit die Anteile neu verteilen.
Im Gegensatz zur GmbH funktioniert die Gründung einer UG bereits ab 1 € Stammkapital. Das ist allerdings nicht empfehlenswert, da die Gesellschaft ohne Darlehen bereits mit Erhalt der Notarrechnung zahlungsunfähig wäre. Stattdessen sollte hier ein Betrag von rund 1.000 € eingezahlt werden, um ausreichend Liquidität vorzuhalten.
10. Die deutschen Rechtsform bieten unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten
Im Zuge der Unternehmensgründung solltest du dir im besten Fall auch Gedanken über die zukünftige Finanzierung deines Unternehmens machen. Im Grunde stehen dir mehrere Optionen zur Verfügung:
- Aufnahme von Krediten von Banken oder privaten Geldgebern
- Privateinlagen der Gesellschafter bzw. Gesellschafterdarlehen
- Einbindung von Investoren
Gerade Banken setzen auf die private Haftung der Gründer. Deswegen gibt es mehr Firmenkredite für Selbstständige und Personengesellschaften als für Kapitalgesellschaften. Besonders schwer ist die Finanzierung einer UG, da diese nicht einmal das Stammkapital in der erforderlichen Höhe aufbringen konnte.
Dafür ist die Einbindung von Investoren bei der GmbH deutlich einfacher. Hier können Gründer einfach eine Stammkapitalerhöhung durchführen und den neuen Gesellschafter für die erbrachte Einlage am Unternehmen beteiligen.
11. Steuern und Buchführung: Diesen Einfluss hat die Rechtsform
Steuern und Buchführung sind für viele Gründer ein leidiges Thema. Dabei bestimmt die Rechtsform, wie komplex die Buchführung zu Beginn ist und welche Steuern an den Fiskus abzuführen sind.
Du solltest für dich prüfen, ob du die bürokratischen Anforderungen, die mit einer Rechtsform einhergehen, erfüllen kannst. Gerade für Einzelunternehmen gibt es vereinfachte Regelungen in der Buchführung. Komplex wird es dahingegen für Kapitalgesellschaften und Kaufleute – diese müssen eine Bilanz erstellen und eine doppelte Buchführung sicherstellen.
Aus steuerlicher Sicht nehmen sich die Rechtsformen nicht wirklich viel. Spannend wird es erst, wenn Gründer mit hohen Gewinnen rechnen. Wer eine Kapitalgesellschaft hat, stellt sich als geschäftsführender Gesellschafter an und bezieht ein Gehalt. Die restlichen Erträge werden mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer versteuert. Anschließend können die Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden – hier fallen dann Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an. Wer eine Holding hat, kann hier die Ausschüttungen noch mal hinsichtlich der Steuerlast optimieren.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt, dass die Besteuerung auf persönlicher Ebene erfolgt. Folglich werden Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – dieser kann in der Spitze bei 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag betragen.
Schlussendlich sollten Gründer berechnen, welches Modell aus steuerlicher Sicht am günstigsten ist. Bei steigenden Umsätzen und Gewinnen gleichen sich die buchhalterischen Anforderungen aneinander an, sodass es hier keine echten Unterschiede gibt.
12. Publizitätspflicht und Handelsregister
Abschließend stellt sich auch die Frage, wie transparent du mit deinen Daten umgehen möchtest. Einige Rechtsformen müssen einen Eintrag im Handelsregister vornehmen. Dieses gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse der gelisteten Unternehmen und fördert die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Sobald du mit deinem Unternehmen im Handelsregister gelistet bist, musst du auf Geschäftsbriefen neben dem Firmennamen auch die Rechtsform, den Firmensitz und die Registernummer aufführen.
Auch bei einer 1-Mann-GmbH lohnt es sich, eine externe Anschrift im Handelsregister anzugeben. So stellst du sicher, dass deine Privatanschrift nicht öffentlich einsehbar ist.
In der Praxis ist ein Handelsregistereintrag aber positiv zu bewerten, da dieser ein höheres Vertrauen bei den Geschäftspartnern fördert. Für jede Anpassung muss jedoch ein Notar konsultiert werden – die Anpassung kostet ab 180 € und richtet sich nach dem Geschäftswert.
Zu beachten ist, dass etwa eine GbR, die sich im Handelsregister eintragen lässt, automatisch zur OHG wird. Das Einzelunternehmen erhält automatisch den Zusatz e. K.
Weiterhin solltest du beachten, dass Kapitalgesellschaften wie die UG, GmbH oder AG einer Publizitätspflicht unterliegen. Dementsprechend müssen diese Unternehmen ihre Bilanz veröffentlichen, um sie Interessierten zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung der Bilanzen kostet beim Bundesanzeiger mindestens 25,00 €.
13. Rechtsformen in Deutschland: Auf das Geschäftsmodell kommt es an
Es gibt zahlreiche Rechtsformen und wenn du möchtest, kannst du hier wirklich viel Zeit investieren. Zu Beginn solltest du allerdings einfach loslegen und mit deinem Unternehmen starten. Bist du dir nicht sicher, dann nimm Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder Steuerberater auf.
Dein Fokus sollte vermehrt auf dem Kerngeschäft liegen, denn später ist eine Umfirmierung noch immer möglich. Ich gründe gerne im Rahmen von Kapitalgesellschaften, da die Beteiligung von Investoren für mich wichtig ist. Zeitgleich möchte ich nicht sämtliche Gewinne ins Privatvermögen ausschütten, sondern über eine separate Gesellschaft steueroptimiert Immobilien kaufen.
Wie du hier siehst, hängt das richtige Firmenkonstrukt von den persönlichen Präferenzen ab. Für die meisten Gründer dürfte die Gründung als Einzelunternehmen oder GbR eine gute Lösung darstellen. Prüfe vorher aber, wie es sich mit den Sozialversicherungen verhält – als Gründer trägst du stets den gesamten Beitrag und das kann wirklich teuer werden.